Was tun bei Problemen?
Man wird bei einem nur einmalig aufgetretenen Problem nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen wollen. Die folgenden Schritte 1 bis 4 können dennoch angebracht sein. Schritt 5, die Streitschlichtung, empfiehlt sich jedenfalls bei regelmäßig auftretenden Schwierigkeiten. Unsere Erfahrungen damit sind gut. Leider wird die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens von Konsumenten weit weniger oft in Anspruch genommen, als dies der realen Problemlage bei den Zustelldiensten entsprechen dürfte (siehe dazu unseren BeitragPaketdienste: Blick hinter die Kulissen - Den Letzten beißen die Hunde).
Auch wird das jährliche Beschwerdeaufkommen von der Behörde (noch) anonymisiert veröffentlicht. Sehr im Unterschied zu den Ergebnissen aus dem Bereich Mobilfunk, an denen jeder Konsument ablesen kann, wer ein "guter" und wer ein "schlechter" Anbieter ist. Ein erhöhtes Aufkommen "offizieller Beschwerden" im Bereich Transportdienstleister könnte dazu beitragen, dass auch hier Ross und Reiter genannt werden – was zu verstärkten Qualitätsbemühungen der Zustelldienste führen sollte.
Schritt 1: Beim Transportdienstleister beschweren. Vorzugsweise per E-Mail unter Angabe der Sendungsnummer. Steht nur ein Kontaktformular auf der Website zur Verfügung, den Beschwerdetext samt Datum extern sichern und/oder einen Screenshot anfertigen. Das ist extrem wichtig, zumal von manchen Anbietern nicht einmal eine Eingangsbestätigung erfolgt (siehe Artikel). Der Nachweis eines Klärungsversuches muss aber vom Konsumenten im Rahmen der Streitschlichtung erbracht werden (siehe Schritt 5). Bei telefonischer Beschwerde via Smartphone das Gespräch aufzeichnen. Das muss man aber dem Support mitteilen. Unsere Erfahrung zeigt: Nicht jeder stimmt dem zu, manche legen einfach auf. Selbst schneiden die Hotlines aber häufig mit, sofern man dem nicht ausdrücklich widerspricht. Bereits am Beginn des Gespräches nach dem Namen des Gesprächspartners fragen und diesen exakt notieren.
Schritt 2: Bei den Handelsplattformen beschweren, sofern man über Amazon & Co bestellt hat. Diese wissen nicht "automatisch" von aufgetretenen Problemen. Sie erhalten die Zustelldaten lediglich vom Transportdienstleister übermittelt und übernehmen diese ungeprüft. Heißt es also "Empfänger nicht angetroffen", ohne dass überhaupt ein Zustellversuch unternommen wurde, bleibt das für die Plattform im Dunkeln. Der Kunde war halt nicht daheim. Hier muss der Besteller aktiv werden, über die Beschwerde beim Transporteur hinaus. Empfehlung: Bei dieser Gelegenheit auch gleich die Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Transportdienstleistern einfordern.
Schritt 3: Beim Händler beschweren. Hat er den Versand seiner Ware in die Hände Dritter gelegt ("Bestellt bei ... und Versand durch Amazon"), weiß auch er nichts von Problemen – wie auch? Teilt man es ihm mit, könnte er in Zukunft eine andere Versandstrategie wählen, auch und gerade wenn er selbst versenden sollte. Lieferprobleme unbedingt in die Händlerbewertung einfließen lassen, denn es fällt in dessen Verantwortung, den geeignetsten Transporteur zu wählen.
Schritt 4: Direkt beim Händler bestellen. Die meisten Händler verkaufen nicht nur über Handelsplattformen, sondern betreiben auch eigene Webshops. Dort könnten Versandoptionen zur Verfügung stehen, die auf der Handelsplattform nicht angeboten werden. Wählen Sie jene aus, mit der Sie in der Vergangenheit die wenigsten Probleme hatten. Außerdem ist dem Händler die Direktbestellung meist lieber, da er in diesem Fall seinen Umsatz nicht mit der Handelsplattform teilen muss. Das führt häufig zu „Neukunden-“ und anderen Rabatten, die auf der Handelsplattform nicht gewährt werden (können).
Schritt 5: Das Schlichtungsverfahren einleiten, wenn Probleme wiederholt auftreten. Dieses wird von der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH) durchgeführt, einer Institution mit Behördencharakter. Dennoch ist das Prozedere unbürokratisch und kostenlos. Es kann formlos per E-Mail an poststreitschlichtung@rtr.at oder als Brief in Form einer schriftlichen Beschwerde eingeleitet werden. Einzige Voraussetzung: Sie haben in der Sache bereits Kontakt mit dem Transportdienstleister aufgenommen, was aber zu keiner Lösung führte (siehe "Schritt 1").
Fügen Sie die wesentlichen Daten an (Sendungsnummer, betroffene Sendungsart, Antwort des Transportdienstleisters auf Ihre Beschwerde etc.) und die Dinge nehmen ihren Lauf. Jetzt muss gegebenenfalls der Dienstleister beweisen, dass Ihre Beschwerde ungerechtfertigt ist. Die Behörde erarbeitet einen Lösungsvorschlag, der mit der Annahme durch beide Seiten rechtsverbindlich wird. Erscheint die Beschwerde aus Sicht der RTR nicht berechtigt, wird das Verfahren mit Begründung beendet. Kosten entstehen aber auch in diesem Fall nicht. Als Konsument kann man also nur gewinnen, nichts verlieren.
Diese Punkte klingen nach Arbeit, gewiss. Aber eine andere Handhabe gibt es für Konsumenten derzeit nicht. In schwierigen Fällen lohnt es sich, einmal eine halbe Stunde dafür zu opfern. Das erspart möglicherweise viele Stunden Ärger in der Zukunft und führt vielleicht dazu, dass "der Paketmann sogar zweimal klingelt".