Vöslauer: Bleibt-Dran-Verschluss
Ist der "Bleibt-Dran-Verschluss" von Vöslauer im Jahr 2024 noch eine Innovation? Oder wird da Werbung mit Selbstverständlichkeiten gemacht?
Was uns stutzig gemacht hat
Einwegplastikflaschen müssen ab Juli 2024 mit einem direkt an der Flasche befestigten Verschluss versehen sein – so will es der Gesetzgeber. Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Littering: Die Getränkekappen sollen nicht achtlos weggeworfen werden.
Noch im März bewarb Vöslauer in einer Marketingkampagne seinen Bleibt-Dran-Verschluss als Innovation. Was jetzt? Gesetzliche Grundlage oder nachhaltige Neuerung? Wir sind der Sache nachgegangen.
Der Check
"Mit Innovationen wie unserem Bleibt-Dran-Verschluss werden wir nach und nach nachhaltiger."
Mit diesem Slogan warb Vöslauer im Frühjahr 2024 auf Plakaten und in den sozialen Medien. Wohl wissend, dass diese "Innovation" ab Juli eine Selbstverständlichkeit sein wird – weil gesetzlich vorgeschrieben.
Damit schrammt Vöslauer haarscharf an der Greenwashing-Strategie "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" vorbei. Zur Einordnung: Produkte derart zu bewerben ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten.
Das sagt Vöslauer dazu
Der niederösterreichische Getränkehersteller beruft sich in seiner Stellungnahme darauf, Vorreiter für das besagte Verschlusssystem gewesen zu sein. Bereits seit 2021 habe man diese in der Fachsprache Tethered Caps genannten Verschlüsse vereinzelt eingesetzt.
Im selben Jahr wurde dies unter anderem per Presseaussendung mit Verweis auf drei Jahre in der Zukunft liegende gesetzliche Änderungen kommuniziert.
Stellungnahme Vöslauer
Fazit
Warum Vöslauer den Bleibt-Dran-Verschluss aus der Innovations-Mottenkiste geholt und damit sogar eine mögliche Klage (unlauterer Wettbewerb) riskiert hat, ist rätselhaft. Was 2021 noch eine Neuerung war, ist drei Jahre später, kurz vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung, sicher nicht mehr innovativ. Zumal auch die Konkurrenz bereits Tethered Caps einsetzt. Einsichtig ist Vöslauer diesbezüglich leider nicht.
Faktum ist, dass die Nach-Und-Nach-Nachhaltiger-Kampagne mehrteilig aufgebaut war; es wurden auch andere Nachhaltigkeitsmaßnahmen von Vöslauer, die gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind, vor den Vorhang geholt. Das schwächt den Verschluss-Fauxpas etwas ab.
Prinzipiell positiv zu beurteilen ist die Grundausrichtung der Kampagne. Sie zeigt einen prozesshaften Ansatz ("Nach und nach") hin zu mehr Nachhaltigkeit – und zwar ohne zu dick aufzutragen. Was im Subtext mitschwingt, ist: "Wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen, aber Schritt für Schritt gehen wir unseren Weg."
Sinnvolle Maßnahmen
Tatsache ist, dass Vöslauer im Kerngeschäft eine Reihe von sinnvollen Maßnahmen setzt, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zum Beispiel Materialreduktion, Erhöhung des Mehrweganteils oder Umstellung der Logistik auf die Bahn. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass Vöslauer CO2-Kompensation den Rücken kehrt und ab heuer keine CO2-Zertifikate mehr kauft. Laut Homepage habe man dazugelernt, "dass es besser ist, sich auf die eigenen Einflussfaktoren zu konzentrieren". Statt zu kompensieren, wolle man so viele CO2-Emissionen wie möglich aus eigener Kraft reduzieren.
Unterm Strich kann Vöslauers Verschluss-Fauxpas mit einem Wort zusammengefasst werden: patschert. Oder etwas länger: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
Melden Sie Greenwashing!
Um den Markt in Bezug auf Greenwashing bestmöglich zu kontrollieren, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb können wir unsere monatliche Aufforderung nur wiederholen: Melden Sie uns Greenwashing! Der VKI geht aktiv und erfolgreich gegen Greenwashing auf allen Ebenen vor. Der Greenwashing-Check ist ein großer Erfolg und wir bleiben weiterhin dran.
Wir blicken auch deshalb optimistisch in die Zukunft, weil sich in Sachen Greenwashing auf EU-Ebene einiges tut. Wenn die sogenannte Green-Claim-Verordnung wie geplant 2024 in Kraft tritt, bedeutet das: leichtere Rechtsdurchsetzung bei irreführenden grünen Werbebotschaften.
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