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Screenshot aus der Fairy Tabs TV-Werbung
Screenshot aus einem TV-Spot von Fairy Geschirrspülmaschinen-Tabs. Bild: Screenshot/Privat

Greenwashing-Erfolge für das Klagsteam des VKI

In manchen Fällen ist Greenwashing so offensichtlich bzw. dreist, dass wir juristisch tätig werden. Zuletzt konnten wir zwei Verfahren positiv abschließen. 

Fairy Tabs: Irreführende Stromspar-Versprechen

Unter „Gut Ding braucht Weile“ könnte man den Rechtsstreit mit Procter & Gam­ble subsumieren. Länger als ein Jahr kreuzten unsere Kolleg:innen aus dem Klagsteam juristisch die Klingen mit dem US-Konsumgüterriesen (Procter & Gam­ble erwirtschaftete mit Marken wie Pam­pers, Gillette, Braun, Oral B, Ariel und Fairy zuletzt einen Jahres­umsatz von umgerech­net 75 Milliarden Euro). 

Unsere Kolleg:innen konnten schlussend­lich einen gerichtli­chen Unterlassungs­vergleich ausfechten. 

Stein des Anstoßes war ein Werbespot für Fairy Geschirrspülmaschinen-Tabs, der 2023/24 im TV ausgestrahlt wurde. Dort wurde behauptet, dass „die einzigartige Formel“ von Fairy Platinum Plus derart gut und vor allem schnell wirkt, dass ein Wechsel vom Normal- ins Kurzprogramm der Reinigungsleistung keinen Abbruch tut. Der zentrale, irreführende Satz: „Spülen im Kurzprogramm hilft dir bis zu 33 % Energie pro Spülgang zu sparen.“ 

Wir konnten darlegen, dass Kurzprogramme von Geschirrspülmaschinen mit­nichten stets weniger Energie verbrauchen. Sondern im Gegenteil, solche Programme oftmals sogar mehr Strom ziehen als das Normalprogramm.

In einem gerichtlichen Vergleich verpflich­tet sich Procter & Gamble nun dazu, in Österreich nicht mehr in Zusammenhang mit einer Bewerbung von Fairy Tabs zu behaupten, dass man mit dem Wechsel ins Kurzprogramm bis zu 33 % Energie pro Spülgang sparen könne (es sei denn, es wird ausreichend deutlich darauf hinge­wiesen, was mit Kurzprogramm konkret gemeint ist).

Glasflasche Passata di Pomodoro von Natürlich für uns
Bild: VKI/Alexandra Konstantinoudi

Natürlich für uns: CO2-neutral, aber leider nur kompensiert

Die TOP Team Zentraleinkauf GmbH ver­treibt unter dem Namen Natürlich für uns österreichweit mehr als 600 Bio-Pro­dukte, erhältlich unter anderem bei Nah & Frisch und Unimarkt. Auf den Verpackun­gen ist ein „CO2 neutral“-Logo angebracht, etwa auf den Produkten Bio Passata di Pomodoro, Bio Aufstrich Kren oder Bio Tofu geräuchert.

Was mit keinem Wort, weder auf den Ver­packungen noch auf der Homepage von Natürlich für uns, erwähnt wird: Die CO2-Neutralität wird nicht im Kerngeschäft durch Emissionseinsparungen entlang der Wertschöpfungskette erzielt. CO2-neutral werden die Produkte nur mit dem Kunstgriff der CO2-Kompensation. 

Nach einer Abmahnung bzw. einer Klagsandrohung unsererseits lenkte das Unter­nehmen recht bald ein. Man einigte sich auf eine außergerichtliche Unterlas­sungserklärung. 

Diese besagt, dass die Natürlich-für-uns-Produkte fortan nur noch dann mit CO2-neutral (oder sinn­gemäß, also z. B. klimaneutral) be­worben werden dürfen, wenn sie entlang der gesamten Wert­schöpfungskette keine CO2-Emis­sionen verursachen oder deutlich auf Kompensationsmaßnahmen hingewiesen und deren Funktions­weise erklärt wird.

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