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Vier junge Menschen sitzen auf den Treppen vor verglasten Türen und schauen in Skripten.
Genügt der Schutz durch die ÖH-Versicherung? Bild: EFStock/stock.adobe.com

ÖH-Versicherung: Bietet sie ausreichend Schutz?

Während des Studiums bist du über die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) versichert. Weißt du was inkludiert ist und welche Bereiche über andere Versicherungen abzudecken sind?

„Ein teures Messgerät im Unilabor umgestoßen? Auf der Pädagogischen Hochschule in eine Glastüre gelaufen? Auf der Fachhochschule versehentlich einen Computer zerstört? Diese Beispiele führt die Österreichische Hochschüler:innenschaft (ÖH) auf ihrer Homepage zur ÖH-Versicherung an. 

Vertragspartner ist die Generali Versicherung. 70 Cent des ÖH-Beitrags fließen in die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Zahlung des ÖH Beitrags für das laufende Semester aktiviert und verlängert den Versicherungsschutz jeweils.

Versicherungssummen im Überblick

Haftpflicht

maximal eine Million Euro für Sach- und Personenschäden an Dritten
 

Unfallversicherung

7.500 Euro für Unfallkosten

Dauernde Invalidität

maximal 50.000 Euro (Höchstgrenze: 100.000 €)

Unfalltod 

15.000 Euro

Die ÖH-Versicherung ist keine Krankenversicherung und ersetzt diese nicht. Mehr dazu findest du in unserem Artikel "Krankenversicherung für Studierende".

Was beinhaltet die ÖH-Versicherung

Der Versicherungsschutz inkludiert studienbezogene Veranstaltungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und anderen Fachhochschulen sowie Studierendenheimen. Er umfasst Exkursionen, Ausflüge, Universitätssportkurse, ÖH-Veranstaltungen sowie Praktika. Im Schadensfall müssen Studierende den Versicherer mittels des Schadensformulars informieren. Generali zahlt subsidiär, also nur, wenn kein anderer Versicherer den Schaden übernimmt. 

Freizeit nicht über ÖH versichert

Wichtig ist, dieser Versicherungsschutz gilt nur für Tätigkeiten und Wege im direkten Zusammenhang mit der Uni. Die Freizeit ist nicht über die ÖH versichert! Individueller Versicherungsschutz durch private Haftpflicht- sowie Unfallversicherung ist daher empfehlenswert!

Wer mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt, kann bis zum 27. Lebensjahr mitversichert sein.   

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