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Mittel gegen Kopfläuse - Aus für die Laus!

Kopfläuse sind lästig. Gut, dass es mittlerweile geeignete Mittel für den Hausgebrauch gibt. Flüssige Präparate sind dabei den Sprays vorzuziehen.

Diese Mittel gegen Kopfläuse finden Sie im Test:

  • Dimet - 20 Lösung
  • Hedrin - Turbo Flüssig-Gel
  • Hedrin - Turbo Gel-Spray
  • Licener - Shampoo
  • Nyda - express Pumpspray
  • Pedicul - Hermal Fluid
  • S.calon - akut.spray
  • S.calon - duo.shampoo

Die Testtabelle informiert über: Verpackungsgröße, Preis, Wirkstoff und Läusekamm beiliegend.

Lesen Sie nachfolgend unseren Testbericht.


Kopflausmittel: Sofort (be)handeln

Mittel gegen Kopfläuse im Test (Fotos: Stiftung Warentest)Selbst größte Vorsicht und Hygiene schützen nicht vor Kopfläusen. Auch Karin S. aus Wien musste diese Erfahrung machen. „Der Kindergarten rief mich in der Arbeit an, mein Sohn sei wegen Kopflausbefall unverzüglich abzuholen. Wir fuhren direkt zum Hygienezentrum.“ Zwei Stunden später war der Spuk vorbei und Sohn Leo von den lästigen Plagegeistern befreit. Schon am nächsten Tag konnte er wieder in den Kindergarten gehen.

Auch wenn von Kopfläusen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, sollte man möglichst rasch auf den Befall reagieren. Die Plagegeister vermehren sich rasant und werden durch Körperkontakt weitergegeben. Um Kopfläuse wieder loszuwerden, muss ein Mittel zum Abtöten der Läuse und vor allem der Eier (Nissen) und ein Lauskamm verwendet werden.

Kontrolle mit dem Nissenkamm

Letzterer ist wichtig, weil die Nissen am Haarschaft haften. Der Kamm eignet sich auch, um einen Kopflausbefall festzustellen. Dazu wird der Kamm von der Kopfhaut aus zu den Haarspitzen durchgezogen und danach an einem hellen Handtuch oder Papiertuch abgestreift. Auf hellem Untergrund sind die bräunlich-grauen Läuse und Eier gut erkennbar.

Test: 8 Mittel gegen Kopfläuse

In den Apotheken werden zur Kopflausentfernung diverse Medizinprodukte angeboten. Wir haben uns die Präparate genauer angesehen – uneingeschränkt empfehlen können wir nur jedes zweite Mittel.

Einschränkung bei Sprays

Physikalischer Effekt

Die Produkte basieren alle auf einem physikalischen Effekt: Sie sollen die Atemwege der Läuse verkleben, sodass sie ersticken. Als Wirkstoffe sind synthetische Silikonöle (Dimeticone) oder pflanzliche Stoffe wie Neemsamen und verschiedene natürliche Öle im Einsatz. Der Vorteil einer physikalischen Bekämpfung gegenüber den früher häufig eingesetzten Insektiziden ist, dass Läuse keine Resistenzen ausbilden können.

In den neueren Produkten werden teilweise auch Dimeticon und der Alkohol Dodecanol kombiniert. Dodecanol soll nach Herstellerangaben den Panzer der Läuse angreifen und so das Abtöten beschleunigen. Die Kombination aus Dimeticon und Dodecanol wurde in einer in Deutschland durchgeführten Studie mit einem Mittel verglichen, das nur Dimeticon enthält. Beide Präparate zeigen hohe Erfolgsraten und schneiden dabei vergleichbar gut ab. Dass eines der Mittel überlegen ist, konnte nicht nachgewiesen werden.

Einschränkung bei Sprays

Vier Produkte in unserem Test mit Dimeticon bzw. mit Dimeticon und Dodecanol, die als Flüssigkeit, Gel oder Shampoo aufgetragen werden, bewerten wir allesamt als „geeignet“.

Zwei Präparate auf Dimeticon- bzw. Dimeticon-plus-Dodecanol-Basis, nämlich Hedrin Turbo Gel-Spray und S.calon akut.spray, sind „mit Einschränkung geeignet“. Der Grund für die Einschränkung: Bei dieser Form der Anwendung entsteht ein feiner Sprühnebel. Es besteht die Gefahr, dass dieser eingeatmet wird. Bei Personen mit Asthma oder anderen Erkrankungen der Atemwege kann dies Asthmaanfälle oder Atembeschwerden auslösen. Gleiches gilt für den Nyda express Pumpspray. Dieses Präparat enthält als Wirkstoffe neben Dimeticon auch mittelkettige Triglyceride und Jojobawachs.

In den Test nicht einbezogen

Andere auf dem Markt erhältliche Präparate, für die keine Studienergebnisse vorliegen (z.B. Ingrubar, Rausch), können nicht bewertet werden und wurden daher auch nicht in den Test einbezogen. Gleiches gilt für Produkte, die Läuse abwehren sollen.

Gebrauchsanleitung einhalten

Gebrauchsanleitung einhalten

Damit die Produkte ihre Wirkung entfalten können, sollten Sie sich bei der Behandlung unbedingt an die beigelegte Gebrauchsinformation halten. Vor allem darf die angegebene Anwendungsdauer nicht unterschritten werden. Es ist ratsam, die Haare vor der Anwendung gründlich mit einem Lauskamm (liegt den meisten Produkten bei) durchzukämmen. Die Präparate sollten immer auf trockenem Haar angewendet werden, um eine Verdünnung der Wirkstoffe zu vermeiden.

Nach der Behandlung die Haare erneut sorgfältig mit dem Lauskamm durchkämmen; die Kopfhaut anschließend täglich auf erneuten Lausbefall kontrollieren. Acht bis zehn Tage nach der ersten Anwendung soll die Behandlung wiederholt werden.

Entzündliches Dimeticon

Die Mittel sollten nicht in die Augen gelangen. Geschieht dies dennoch, müssen Sie die Augen sofort gründlich ausspülen. Starke Hautrötungen und -ausschläge können Anzeichen für eine Allergie sein. Treten derartige Beschwerden auf, sollten Sie das Mittel gut aus den Haaren auswaschen und ein Lausmittel mit einem anderen Wirkstoff verwendet werden. Halten die Beschwerden an, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

Bei dimeticonhaltigen Produkten ist zudem besondere Vorsicht geboten, da dieser Wirkstoff leicht entzündlich ist. Während der Anwendung dürfen sich im Raum keine offenen Feuerquellen befinden, es darf nicht geraucht werden und auch bestimmte Elektrogeräte wie Elektrostrahler mit glühenden Heizstäben, Föhn, Toaster oder Gas-Durchlauferhitzer dürfen nicht betrieben werden. Solange das Produkt nicht vollständig ausgewaschen ist, sollten Sie auch auf das Föhnen der Haare verzichten.

Professionelle Behandlung

Professionelle Behandlung

Wie bereits erwähnt, erachten wir Lösungen oder Shampoos als zur Behandlung geeigneter als Sprays. Verwenden Sie dennoch einen Spray oder Pumpspray, sollten Sie darauf achten, dass Mund, Nase und Augen geschützt sind. Ratsam ist, dass sowohl die zu behandelnde Person als auch der Anwender des Mittels einen Mund- und Nasenschutz (Hygienemaske) tragen.

Wenn die Läuse trotz mehrmaliger Behandlung nicht verschwunden sind, sollten Sie unbedingt ein Hygienezentrum (Desinfektionsanstalt) oder einen Arzt aufsuchen. Auch bei einer Entzündung der Kopfhaut oder bei einem Lausbefall kleiner Kinder (unter zwei Jahren) ist es empfehlenswert, die Behandlung von einem Experten vornehmen zu lassen.

Weiterverbreitung der Läuse vermeiden

Um eine Weiterverbreitung der Läuse zu vermeiden, soll jedes Kind so lange keine Gemeinschaftseinrichtung aufsuchen, bis es sicher frei von Kopfläusen ist. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn 12 Stunden nach der Kopfwäsche keine lebenden Läuse mehr gefunden werden. Schulen und Kindergärten verlangen oftmals eine schriftliche Bestätigung von den Erziehungsberechtigten, in speziellen Fällen auch eine Bestätigung des Arztes bzw. des Hygienezentrums.

Testtabelle: Läusemittel

VKI-Tipps

  • Anwendung. Um die Wirkung der Mittel zu garantieren, muss die Gebrauchsinformation unbedingt eingehalten werden. Es empfiehlt sich, die Haare schon vor der ersten Behandlung gründlich mit einem Lauskamm durchzukämmen. Die Präparate sollen auf trockenem Haar angewendet werden, damit die Wirkstoffe unverdünnt zum Einsatz kommen. Halten Sie auch die Anwendungsdauer unbedingt ein.
  • Kontrolle und Nachbehandlung. Nach der Behandlung müssen die Haare wieder gründlich mit dem Lauskamm durchgekämmt werden. Die Kopfhaut sollte anschließend täglich auf erneuten Lausbefall kontrolliert werden. Acht bis zehn Tage nach der ersten Anwendung soll die Behandlung wiederholt werden.
  • Hygiene. Damit sich kein erneuter Kopflausbefall einstellt, sollten Sie Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis in heißer Seifenlösung reinigen bzw. mit kochenden Wasser übergießen und zehn Minuten darin liegen lassen. Schlafanzüge, Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollten gewechselt und bei mindesten 60 Grad gewaschen werden. Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten (z.B. Kuscheltiere, die nicht gewaschen werden können), sollen entweder einen Tag lang im Tiefkühler bei –18 Grad Celsius oder für 3 bis 4 Tage in einem verschlossenen Plastiksackerl aufbewahrt werden. Räume sollten gereinigt werden, um lose Haare zu entfernen – Staubsaugerbeutel gleich entsorgen.

Bewertungskriterien

Hinweise zur Bewertung

Grundlage dieses Tests ist unser Handbuch "Medikamente: Vom Arzt verordnet" sowie das "Handbuch Rezeptfreie Medikamente" der Stiftung Warentest, für die ein Expertengremium die Eignung der Präparate auf Basis von Literaturrecherchen beurteilte.

Geeignet sind Mittel (Standardtherapeutika), deren therapeutische Wirksamkeit ausreichend nachgewiesen ist. Ihre Nutzen-Risiko-Abwägung fällt positiv aus. "Geeignet" sind auch Kombinationsmittel, deren Wirkstoffe sich sinnvoll ergänzen.

Mit Einschränkungen geeignet sind Mittel, die therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standardtherapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen.

Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksmakeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind, deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist sowie Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, deren Wirkstoffe sich nicht sinnvoll ergänzen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen.

 

Testkriterien bei Medikamenten

So bewerten wir Medikamente.

Grundlagen der Bewertung

Basis unserer Arzneimittelbewertungen ist die veröffentlichte internationale und nationale Literatur. Anhand von allgemein anerkannten und aktuellen Werken der klinisch-pharmakologischen und medizinisch-therapeutischen Standardliteratur wurde die Eignung der jeweiligen Arzneimittel für die Indikationen beurteilt, die der Hersteller für sein Mittel beansprucht. Die Bewertung wurde auch mit Blick auf die übrigen in dem jeweiligen Anwendungsbereich angebotenen Arzneimittel vorgenommen und daraufhin, ob die Behandlung mit einem Arzneimittel überhaupt sinnvoll ist.

Zusätzlich zur Standardliteratur wurden veröffentlichte und geeignete klinische Studien ausgewertet, um die Aktualität der Bewertung sicherzustellen. Diese „Primärliteratur“ konnte aber nur dann genutzt werden, wenn die Studien in anerkannten medizinischen Zeitschriften veröffentlicht wurden, in denen vor der Veröffentlichung ein Expertengremium (Review Board) die Qualität der Publikation geprüft hat.

Wirksamkeitsnachweis

Der Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Präparats gilt in klinischen Studien dann als erbracht, wenn mehrere Institutionen unabhängig voneinander unter wissenschaftlich anerkannten und reproduzierbaren Bedingungen in kontrollierten Studien zu gleichartigen Ergebnissen gelangt sind. Klinische Studien, die zur Bewertung herangezogen werden, müssen

  • prospektiv,
  • randomisiert,
  • kontrolliert,
  • mit vorab definierten und
  • der Fragestellung angemessenen Endpunkten sowie
  • mit einer adäquaten statistischen Auswertung versehen sein.

Dabei bedeutet prospektiv, dass die Studien als Verlaufsstudien „in die Zukunft“ hinein durchgeführt werden, und randomisiert, dass die Patienten den Behandlungsgruppen nach dem Zufallsprinzip zugeteilt werden müssen.

Kontrollierte Studien sind Untersuchungen, in denen eine Patientengruppe das neu zu prüfende Arzneimittel (Verum) erhält und weitere Patientengruppen ein bereits lange in seinem Nutzen bestätigtes, gleichartig wirkendes Mittel (Standard) oder ein wirkstofffreies Scheinmedikament (Plazebo). Aus den Unterschieden der therapeutischen Effekte – sowohl bezüglich der erwünschten als auch der unerwünschten Wirkungen – können dann die therapeutische Wirksamkeit, aber auch der Stellenwert des geprüften Mittels in der Therapie der Krankheit insgesamt bestimmt werden.

Doppelblindstudien

Prüfungen ohne Kontrollgruppe können bis auf wenige Ausnahmen – zum Beispiel wenn sich eine Plazebobehandlung aus ethischen Gründen verbietet – nicht als Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit anerkannt werden. Eine besonders sichere Basis zur Bewertung bieten Doppelblindstudien, in denen zunächst weder die behandelnden Ärzte noch die Patienten wissen, ob ein wirkstoffhaltiges oder wirkstofffreies Mittel angewendet wird.

Die Fragestellung, die untersucht wird, muss therapeutisch relevant sein und vorab definiert werden. Möglicherweise werden im Studienverlauf positive Effekte erkennbar, die zu prüfen gar nicht beabsichtigt war. Diese können nachträglich nicht als durch die Studie nachgewiesen geltend gemacht werden.

Schließlich müssen auch noch die untersuchten Endpunkte der Studie der Fragestellung angemessen sein (zum Beispiel die Reduzierung der Sterblichkeit an definierten Folgeerkrankungen durch die Senkung des zu hohen Blutdrucks).

Statistik allein genügt nicht

Ein Wirksamkeitsnachweis kann auf der Basis der statistischen Auswertung als Aussage mit einer geringen, nach internationaler Übereinkunft festgelegten Irrtumswahrscheinlichkeit (weniger als 5 Prozent) formuliert werden. Statistisch gesicherte Ergebnisse von Effekten, deren medizinisch-therapeutischer Nutzen umstritten ist, können zum Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit nicht als ausreichend anerkannt werden. Die klinische Relevanz ist höher zu bewerten als die alleinige statistische Signifikanz.

Plazeboeffekt

Um die therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels zu prüfen, werden so genannte randomisierte kontrollierte klinische Studien durchgeführt. In diesen werden die Testpersonen nach dem Zufallsprinzip auf zwei Gruppen verteilt: Die einen werden mit dem zu prüfenden Arzneistoff behandelt, die anderen bekommen ein Mittel, das sich von dem Medikament äußerlich nicht unterscheidet, aber keinen Wirkstoff enthält – ein Scheinmedikament (Plazebo).

Weder die Patienten noch die Ärzte wissen, wer das richtige und wer das Scheinmedikament erhält. Alles andere jedoch, was zur Behandlung dazugehört, ist bei beiden Gruppen gleich: die Art der Betreuung durch die Ärzte, die Zeit, die die Behandelnden aufwenden und so weiter. Erst wenn die Effekte der Therapie ermittelt und dokumentiert sind, wird aufgedeckt, wer den Arzneistoff und wer das Scheinmedikament bekommen hat.

Mit dieser Vorgehensweise soll geklärt werden, welcher Anteil der beschriebenen Effekte tatsächlich dem Arzneimittel zuzuschreiben ist und was auf dem Prozess des Behandelns an sich beruht. Schließlich kann bereits das Gefühl, behandelt zu werden, Beschwerden lindern, und die Hoffnung, dass nun alles besser wird, kann die Heilung vorantreiben. All dies gehört zu dem so genannten Plazeboeffekt; dieser ist also mehr als die Wirkung des Scheinmedikaments.

Das Ausmaß des Plazeboeffekts schwankt je nach Art der Krankheit und Anordnung der Studie erheblich. Er kann zwischen 20 und 70 Prozent liegen. Das bedeutet, dass manchmal 20 Prozent der Kranken nach einer Scheinbehandlung eine Besserung vermelden, manchmal sogar 70 Prozent. In ähnlicher Häufigkeit treten auch unerwünschte Wirkungen nach Plazebos auf

Kombinationspräparate

Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen (Kombinationspräparate) bieten im Vergleich zu solchen mit nur einem Wirkstoff (Monopräparate) nur selten Vorteile. Die Arzneimitteltherapie erfordert aber in der Regel die individuelle Dosierung einzelner Wirkstoffe. Für die Bewertung solcher fixen Kombinationen muss daher zunächst beurteilt werden, ob die Mischung der einzelnen Komponenten zweckmäßig ist. Wenn dieses Urteil nicht positiv ausfällt, erübrigt sich ein Wirksamkeitsnachweis, da die jeweilige Kombination grundsätzlich nicht als sinnvolles Arzneimittel anerkannt werden kann, gleich, in welchem Anwendungsbereich.

Für die Bewertung fixer Kombinationen haben sich international als Standard die so genannten Crout’schen Kriterien bewährt. (J. R. Crout war in den 70er Jahren Direktor der amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration.) Diese Kriterien tragen den Erfordernissen der praktischen Anwendung von Arzneimitteln Rechnung: Sie werden der Forderung nach Unbedenklichkeit und Sicherheit von Arzneimitteln ebenso gerecht wie dem Problem des Missbrauchs und der möglichen Vorteile im Hinblick auf die richtige Anwendung (Compliance).

Wenn zum Beispiel ältere Menschen im Verlauf eines Tages mehrere Wirkstoffe einnehmen müssen, kann es hilfreich sein, sie als Kombination zu verabreichen, um damit die Einnahme der notwendigen Arzneimittel zu vereinfachen. Die Crout’schen Kriterien beabsichtigen also keineswegs, jegliche Anwendung von fixen Kombinationspräparaten zu verhindern. Nach diesen Kriterien gilt die Kombination von Inhaltsstoffen in Arzneimitteln als sinnvoll, wenn nachgewiesen ist, dass

  • jeder einzelne Inhaltsstoff in Bezug auf das beanspruchte Anwendungsgebiet therapeutisch wirksam ist und
  • die Dosierung jedes einzelnen Inhaltsstoffs im Hinblick auf die Höchstdosierung, die Anwendungshäufigkeit und -dauer so bemessen ist, dass eine nennenswerte Patientenanzahl einer solchen fixen Kombination bedarf und sie wirksam und unbedenklich (im Sinne des Verhältnisses von Nutzen zu Risiko) ist, und
  • die zugefügten Inhaltsstoffe die Wirksamkeit und/oder Unbedenklichkeit des Hauptinhaltsstoffs erhöhen oder die Möglichkeit des Missbrauchs des Hauptinhaltsstoffs verringern oder
  • die fixe Kombination von Inhaltsstoffen einen größeren therapeutischen Effekt hervorruft oder größere Unbedenklichkeit bietet als jeder einzelne Inhaltsstoff für sich.

Crout´sche Kriterien

Diese Aspekte sind im deutschen Arzneimittelgesetz berücksichtigt. Die Crout’schen Kriterien wurden auch bei unseren Bewertungen angewendet, um Kombinationspräparate auf ihre zweckmäßige Zusammensetzung zu prüfen. Erst wenn das Ergebnis dieser Prüfung positiv war, kam die möglicherweise nachgewiesene Wirksamkeit des Mittels für die therapeutische Behandlung zum Tragen. Dass zum Beispiel eine Kombination aus zwei Schmerzwirkstoffen schmerzdämpfend wirkt, kann nicht erstaunen. Die Frage aber, ob es sinnvoll ist, diese Schmerzwirkstoffe zu kombinieren, muss über die Anwendung der Crout’schen Kriterien geprüft werden. Die Antwort spiegelt sich in den Bewertungen der einzelnen fixen Arzneimittelkombinationen wider.

Aus unserer Sicht gelten diese Kriterien für Präparate mit chemisch-synthetischen Wirkstoffen und Präparate mit pflanzlichen Extrakten gleichermaßen. Vor allem, wenn für einzelne Komponenten Negativurteile vorliegen, muss durch vergleichende klinische Studien nachgewiesen werden, dass die Kombination mit der negativ bewerteten Komponente ein therapeutisch besseres Ergebnis erzielt als eine Kombination ohne diese Komponente. Nur dann kann der therapeutische Wert der Kombination möglicherweise anerkannt werden.

Darüber hinaus gibt es bei Kombinationspräparaten noch eine Sichtweise, die auf pharmakologischen Sachverstand gründet. Der Aufbau einer Studie, die die therapeutische Wirksamkeit eines Mittels mit mehr als drei Wirkstoffen belegen soll, ist derart kompliziert, dass sie kaum je durchgeführt werden wird. Darum haben sich die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland darauf geeinigt, Kombinationspräparate mit mehr als drei Wirkstoffen als nicht verordnungsfähig anzusehen.

Unterschiede zu anderen Beurteilungen

Es ist denkbar, dass mit anderen Methoden und durch die Beschränkung auf die Zulassungsanforderungen des Arzneimittelgesetzes oder mit anderen Prüfkriterien sich auch andere Beurteilung ergeben als die hier nachlesbaren. Dies kann sich auch auf die Arbeit des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beziehen, das unter Betrachtung der Daten zu Einzelarzneimitteln Zulassungsentscheidungen trifft. Das Institut berücksichtigt vor allem den Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischen Qualität sowie die Zweckmäßigkeit der Kombination bei einem einzelnen Arzneimittel (absoluter Nutzen). Es darf weder geprüft werden, ob dieses neue Mittel in Relation zum verfügbaren Markt aus therapeutischen Gründen überhaupt erforderlich ist, noch welchen Rang es unter den Alternativen einnimmt.

STIFTUNG WARENTEST und Verein für Konsumenteninformation berücksichtigen mit ihren Bewertungen aber auch die therapeutische Stellung der Arzneimittel bestimmter Indikationsbereiche zueinander (relativer Nutzen) und gehen damit über die Zulassungskriterien des Bundesinstituts hinaus, sind also strenger.

Für bestimmte Arzneimittelgruppen, so zum Beispiel für viele pflanzliche Mittel, liegen nur vereinzeltes Erfahrungswissen und andere kaum prüfbare Therapieberichte vor, die zudem in Zeitschriften unterschiedlicher Qualität veröffentlicht sind. Die von uns verwendete Methodik lässt dann kaum eine positive Bewertung dieser Mittel zu.

Bewertung gemäß Anwendungsgebiet

Es besteht der Grundsatz, dass jedes Produkt für das Anwendungsgebiet bewertet wird, für das es laut Herstellerangaben eingesetzt werden soll. Im Idealfall sollte es also so sein, dass die Bezeichnung der Krankheit oder Störung, die der Hersteller in der Packungsbeilage angibt, und die, unter der der Wirkstoff in dieser Datenbank abgehandelt wird, identisch sind. Leider sind – vor allem im Bereich der Mittel für die Selbstbehandlung – die Bezeichnungen der Hersteller keineswegs so präzise und eindeutig, wie es für eine klare Zuordnung notwendig wäre. So fassen die Hersteller ihre Indikationsansprüche zum Beispiel sehr weit. Wir haben versucht, diese Vielfalt in einer Ihnen – unserer Meinung nach – bekannten und einheitlichen Überschrift zusammenzufassen.

Darüber hinaus kommt es nicht selten vor, dass sich ein Hersteller – vielleicht aufgrund neuer Forschungsergebnisse – entscheidet, die Anwendungsgebiete seines Produkts neu zu formulieren. Dann können Präparate mit demselben Namen im Handel sein, die sich oft nur durch einen kleinen Zusatz unterscheiden, aber andere Anwendungsgebiete für sich beanspruchen und dementsprechend anders bewertet werden müssen.

Wenn in der Fachinformation einer Salbe mit Heparin steht: „Zur unterstützenden Behandlung bei akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Traumen (zum Beispiel Zerrung, Prellung, Quetschung, Bluterguss, Verstauchung), oberflächlicher Venenentzündung, sofern diese nicht durch Kompression behandelt werden kann“, wird dieses Mittel sowohl im Abschnitt Bewegungsapparat bei „Verstauchung, Schwellung, Entzündungen“ als auch im Abschnitt Herz und Kreislauf bei „Venenerkrankungen“ besprochen und dafür bewertet. Nennt ein heparinhaltiges Produkt aber außerdem noch Frostschäden (zum Beispiel „Frostbeulen“) als Anwendungsgebiet, bleibt das unberücksichtigt, weil wir hierfür kein eigenes Anwendungsgebiet definiert haben.

Hilfsstoffe üblicherweise nicht bewertet

Hinweis: Bei der Bewertung wurden nur jene Inhaltsstoffe des Arzneimittels berücksichtigt, von denen eine therapeutische Wirksamkeit erwartet wird. Hilfsstoffe, wie sie zum Beispiel notwendig sind, um Tabletten herzustellen, gingen in die Bewertung nicht mit ein. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Augen- und Nasentropfen sind häufig mit Konservierungsmitteln versetzt. Produkte mit einem solchen Hilfsmittel wurden um eine Stufe abgewertet, wenn Konservierungsmittel an der Schleimhaut der Augen und Nase solche unerwünschten Wirkungen auslösen können, es aber Produkte gibt, die ohne einen solchen Zusatz auskommen.

Bewertungsstufen

Der Bewertung der hier aufgeführten Medikamente liegen vier Stufen zu Grunde.

  1. Geeignet für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsbilds sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit bei der betreffenden Indikation ausreichend nachgewiesen ist, die ein positives Nutzen-Risiko- Verhältnis und einen hohen Erprobungsgrad aufweisen. Der therapeutische Nutzen dieser Mittel ist hoch, sie gehören bei dieser Indikation zu den Standard-Therapeutika, soweit solche definiert werden können. Geeignet sind auch Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe sinnvoll ergänzen.
  2. Auch geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit ebenfalls nachgewiesen ist, die aber noch nicht so lange erprobt sind wie die als „geeignet“ bewerteten. In diese Kategorie fallen vor allem neue und weniger gut untersuchte Wirkstoffe. Mit der gleichen Bewertung wurden Arzneimittel versehen, die zum Beispiel Konservierungsstoffe enthalten, wenn allgemein die Überzeugung vorherrscht, dass Arzneimittel ohne Konservierungsstoffe die geeignete Alternative darstellen. Dies kann in ähnlicher Weise auch für andere Zusatzstoffe gelten. In diese Bewertungskategorie fallen auch Arzneimittel, die zwar noch immer als Standardpräparate gelten, in der Zwischenzeit aber von neuen, besser verträglichen Mitteln in ihrem Rang als Mittel der Wahl „abgelöst“ wurden.
  3. Mit Einschränkung geeignet sind Mittel, die zwar therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standard-Therapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen. Sie zählen daher nicht zu den Standardarzneimitteln bei den besprochenen Krankheitsbildern und werden nur unter bestimmten Bedingungen verwendet (zum Beispiel bei ganz bestimmten oder schwerwiegenden Krankheitskonstellationen). Mit dieser Bewertung werden auch jene Mittel belegt, für die nach den vorliegenden Studien die therapeutische Wirksamkeit noch nicht ausreichend nachgewiesen ist und bei denen weitere Studien erforderlich sind.
  4. Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind und/oder deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist, sodass die wahrscheinlichen Risiken mehr Gewicht haben als der mögliche Nutzen. Wenig geeignet sind darüber hinaus Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe nicht sinnvoll ergänzen oder keinen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen.

Quelle: Handbuch Medikamente

Leserreaktionen

Mayonnaise hilft

Ich habe seit vielen Jahren Ihre Zeitschrift abonniert und lese sie jedes Mal mit Begeisterung. Zum Artikel Mittel gegen Kopfläuse - Aus für die Laus! möchte ich anmerken: Meine 3 Töchter und ich hatten vor vielen Jahren einen „Lausbefall“. Wir sind direkt in die Entlausungsstation am Arsenal in Wien gefahren. Die erste Frage war, ob jemand Neurodermitis hat, was wir leider bejahen mussten. Der Herr durfte meine Tochter nicht behandeln, da die Mittel so aggressiv sind.

Auf unsere Frage, was wir jetzt tun sollen, kam folgende Antwort: Nehmen Sie 80%ige Mayonnaise – Betonung auf 80 % –, geben Sie sie in die Haare, Duschhaube aufsetzen, und ca. 2,5 Stunden die Mayonnaise im Haar lassen. Dann Haare auswaschen, mit dem Nissenkamm genau alles rauskämmen. Läuse und Nissen werden im Fett erstickt!

Ich kann nur sagen: Es hat super funktioniert. Wir (meine Töchter und ich) haben das alle gemacht. Bei sehr langen Haaren braucht man bis zu 2 Tuben. Kosten pro Tube 2,29 €. Mit Shampoo das Fett rauswaschen und dann hat man unglaublich schöne Haare. Die Haut wird nicht durch chemische Präparate beschädigt.

Familie Neugebauer
E-Mail
(aus KONSUMENT 1/2019)

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