- Produkt. Swiss-o-Par Kokos Haarwachs
- Hersteller. Rufin cosmetic, D-30896 Wedemark
- Preis. 3,95 €/100 ml, gekauft bei dm
Swiss-o-Par Kokos Haarwachs
Ein Haarpflegemittel wird beworben, als käme es direkt aus der Kokosnuss in die Dose. Dabei besteht es hauptsächlich aus Mineralöl.
Kokosträume
Die Drogeriekette dm bewirbt das Swiss-o-Par Kokos Haarwachs als ideal zum Stylen, Modellieren und Akzentuieren von Frisuren, „mit dem exotischen Duft der Kokosnuss“.
Hersteller Rufin cosmetic informiert auf seiner Homepage, dass das Kosmetikum durch seinen hohen Anteil an natürlichem Kokos-Öl besonders schonend und pflegend sei und glanzlose, stumpfe und poröse Haarspitzen schütze. Betont wird, dass das Produkt frei von Silikonen sei. Das weckte unsere Neugier, einmal einen genauen Blick auf das Swiss-o-Par-Haarwachs zu werfen.
Inhaltsstoff Nummer eins ist Mineralöl
Das Ergebnis fällt nicht gerade schmeichelhaft für das Präparat aus: Inhaltsstoff Nummer eins ist Mineralöl (Petrolatum), den „Kokosduft“ verströmt extra zugesetztes Parfum. Dass ein Kosmetikum zur Haar- und Hautpflege Mineralöl enthält, ist nicht ungewöhnlich, denn Mineralöl ist dafür prinzipiell geeignet.
Die Aufmachung und Bewerbung des Swiss-o-Par-Haarwachses lässt allerdings erwarten, dass es sich um ein Naturprodukt auf der Basis von Kokosöl handelt. Dies ist nicht der Fall. Kokosöl wäre auch nicht besonders gut geeignet, denn es weist einen sehr niedrigen Schmelzpunkt auf. Man könnte es allerdings mit einem anderen pflanzlichen Wachs kombinieren. Wachse aus Sonnenblumenkernen, Beeren- oder Carnaubawachs würden sich gut eignen, das Produkt allerdings auch teurer machen.
Stellungnahme
Der Anbieter hat die Möglichkeit zur Stellungnahme nicht genutzt.
Unsere Bilanz
Die Aufmachung von Swiss-o-Par Kokos Haarwachs lässt ein natürliches Produkt vermuten, das hauptsächlich aus Kokosbestandteilen besteht. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man sich bei Kosmetika niemals auf die Bewerbung eines Präparats verlassen sollte. Der äußere Anschein stimmt oftmals nicht mit dem Inhalt überein. Auskunft über diesen gibt einzig und allein die Liste der Inhaltsstoffe.
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare