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Lebenserwartung: Sterbetafeln - Unrealistische Modelle

Gehen Versicherungen bei der Prämienberechnung für Renten- und Ablebensversicherungen von völlig unrealistischen Lebenserwartungen aus? Wir sind der Sache nachgegangen.

Gehen Versicherungen bei der Prämienberechnung für Rente- nund Ablebensversicherungen von völlig unrealistischen Lebenserwartungen aus? (Bild: Rosch/VKI)

In der Pension sorglos leben und endlich Zeit haben für die wirklich schönen Dinge des Lebens – so könnte man die Erwartungen auf den Punkt bringen, die mit dem Leben nach dem Job verbunden sind. Dafür ist so mancher gerne bereit, etwas zur Seite zu legen. Man will ja auch im Alter das Leben noch in vollen Zügen genießen können. Private Rentenversicherungen sollen die staatliche Pension mit monatlichen Zahlungen aufbessern und Versicherungslücken abdichten.

Gutes Geschäft für Versicherer

Doch in der Mehrzahl der Fälle sind die Verträge vor allem ein gutes Geschäft für die Versicherer. Die Versicherungswirtschaft kalkuliere, so der deutsche Bund der Versicherten, mit einer sehr hohen Lebenserwartung der Kunden. Das bedeute für die Versicherungskunden, dass ihre monatliche Rente sinke.

Teures Langlebigkeitsrisiko

Rentenversicherungen sind schließlich nichts anderes als eine Wette zwischen Versicherer und Kunde über dessen Lebenserwartung. Wird der Versicherungsnehmer älter als vom Versicherer berechnet, dann ist das eingezahlte Kapital aufgebraucht und die Versicherung muss die monatliche Rente aus eigener Tasche bezahlen. „Langlebigkeitsrisiko“ nennen das die Versicherer, das sie bei der Berechnung der Beiträge einkalkulieren.

Jenseits des Neunzigers

Rentenversicherer kalkulieren also mit sehr hohen Lebenserwartungen, der Break-even des eingesetzten Kapitals muss möglichst weit in der Zukunft liegen. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er schon sehr alt werden muss, wenn er sein eingesetztes Kapital "ausschöpfen“ will – nach den gängigen Versicherungsmodellen mehr als 90 Jahre. Nun ist es grundsätzlich nicht so, dass eine Versicherung ein Geschäft für den Versicherten sein muss. Eine gewisse Ausgewogenheit zwischen dem vom Versicherten eingesetzten Kapital für die Rente und der vom Versicherer gebotenen Leistung ist aber zweifelsohne nicht zu viel verlangt. Wie kommt es also zu dem Ungleichgewicht?

Faktencheck: Sterbetafeln

Faktencheck: Sterbetafeln

Für die Einschätzung der Lebenserwartung verlässt sich die Versicherungswirtschaft auf sogenannte Sterbetafeln. Diese Tafeln geben an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person in einem bestimmten Alter vor ihrem nächsten Geburtstag sterben wird. Erstellt werden diese Tafeln von der österreichischen Aktuarvereinigung, der Interessengemeinschaft der Versicherungssachverständigen. Diese Tabellen basieren auf beobachteten Sterbehäufigkeiten der Vergangenheit und auf Modellannahmen für zukünftige Entwicklungen. Mit der tatsächlichen statistischen Lebenserwartung haben diese kalkulierten Modelle der Versicherungswirtschaft allerdings nur bedingt zu tun.

Unrealistische Modelle

„Wesentlich für die Kalkulation von Leistungen und Prämien ist die Sterblichkeit der Versichertengemeinschaft, nicht jene der Gesamtbevölkerung“, sagt Aktuar Anselm Fleischmann. Geht die Versicherungswirtschaft bei der Berechnung ihrer Beiträge von völlig unrealistischen Modellen aus? Ein Vergleich der verschiedenen Angebote legt den Verdacht nahe, dass der Risikopuffer mehr als großzügig bemessen ist. Deutsche Konsumentenschützer berichten von Polizzen, bei denen der Break-even erst im biblischen Alter von über einhundert Jahren erreicht wird.

Ablebensversicherungen

Ganz anders bewertet die Versicherungswirtschaft die Lebenserwartung der Kunden bei Ablebensversicherungen, die Kinder und Lebenspartner absichern sollen. Hier gehen die Versicherer nämlich davon aus, dass der Versicherte kein hohes Alter erreicht und sie somit die Versicherungssumme in der Mehrzahl der Versicherungsfälle auszuzahlen haben. Und je höher das Risiko nach Einschätzung der Anbieter ist, dass der Versicherte während der vereinbarten Laufzeit stirbt, desto höher fällt die Prämie aus. Beruf, Lebensstil oder Krankheitsgeschichte spielen bei der Berechnung genauso eine Rolle wie Alter und Einkommen.

Je nach Einstufung liegt die Sterbewahrscheinlichkeit eines 50-Jährigen in den vom VKI untersuchten Tarifen zwischen 20 und 40 Prozent. Das heißt: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 50-Jähriger das 65. Lebensjahr nicht erreicht, liegt bei zumindest 20 Prozent. Schaut man auf die Zahlen der Statistik Austria, dann liegt die Lebenserwartung dieser Altersgruppe bei durchschnittlich über 80 Jahren. Die Sterbewahrscheinlichkeit liegt daher weit unter dem von den Versicherern angenommenen Wert von 20 bis 40 Prozent.

Versicherung als Privileg

Versicherung als Privileg

Stellt sich die Frage, wie viel Puffer die Versicherungswirtschaft tatsächlich braucht und ob die Risikovermeidung nicht für die Mehrzahl der Versicherten zu überhöhten Prämien und unrealistischen Versprechen führt. Die Sterbetafeln, das zeigt der Vergleich der beiden Versicherungssparten recht deutlich, berücksichtigen vor allem die Interessen der Versicherer und nicht jene der Versicherten. Aus den Tafeln ergeben sich quasi automatisch großzügige Puffer und Sicherheitszuschläge bei der Berechnung der Prämien, was wohl auch grundlegende gesellschaftspolitische Fragen aufwirft. Wird Versicherungsschutz zum Privileg einer Elite oder können sich Absicherung und Vorsorge auch jene leisten, die diese Schutzmaßnahmen eigentlich am dringendsten brauchen würden?

Intransparente Kalkulation

Aktuare und Versicherungsmathematiker sollten sich jedenfalls im Sinne der Allgemeinheit gegen die Interessen der Unternehmen und Aktionäre behaupten. Eine Überarbeitung der Sterbetafeln wäre dafür ein wichtiger Schritt.

Aber nicht nur das: Versicherungen sollten verpflichtet werden, ihre Kalkulationen offenzulegen. Kunden haben ein Anrecht darauf, zu wissen, welche Lebenserwartung Grundlage der Berechnung ist und welche Folgen das für die Tarife und Prämien hat. Transparente und realistische Modelle sind nicht nur im Interesse der Versicherungsnehmer. Je klarer und kundenfreundlicher die Unternehmen ihre Polizzen gestalten, umso größer die Zahl der Kunden.

VKI-Tipps

Diskrepanz. Bei Renten- und Ablebensversicherungen wird mithilfe von Sterbetafeln die durchschnittliche Lebenserwartung kalkuliert. Die von den Versicherern angesetzte Lebenserwartung weicht aber deutlich von den tatsächlichen statistischen Werten ab.

Zu wenig, zu teuer. In der Rentenversicherung wird mit einer Lebenserwartung von 90 Jahren und mehr kalkuliert – das drückt auf die monatlichen Rentenzahlungen. Bei der Ablebensversicherung liegt die kalkulierte Lebenserwartung hingegen oft nur bei rund 50 bis 65 Jahren – mit entsprechend hohen Prämien.

Offene Kalkulation. Mit welcher tatsächlichen Lebenserwartung die Tarife kalkuliert werden und wie die Sterbewahrscheinlichkeit die Prämie beeinflusst, legen die Versicherer auch auf Nachfrage nicht offen. Mehr Transparenz hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen ist dringend angesagt.

Interview mit Bianca Boss, Sprecherin Bund der Versicherten, Deutschland

„Ein gutes Geschäft für die Versicherer"

Warum weicht in der Rentenversicherung die kalkulierte Lebenserwartung derart stark von der tatsächlichen statistischen Lebenserwartung ab?
Die Versicherungswirtschaft rechnet bei der Rentenversicherung mit extrem erhöhten Lebenserwartungen des Kunden. Resultat für den Kunden: Die monatlich vereinbarte Rente sinkt. Dass aber die statistische Lebenserwartung ganz anders aussieht, nämlich viel geringer ist, interessiert die Branche nicht. Unter dem Deckmantel „besonders vorsichtig kalkulieren zu müssen“ werden die Renten weiter gesenkt. Und tatsächlich rentiert sich eine Rentenversicherung für den Verbraucher erst nach Jahrzehnten bzw. zirka nach dem 90. Lebensjahr. Denn dann sind die Beiträge „abgezahlt“ und die Versicherungsgesellschaften müssen selber Geld zuschießen. Ein gutes Geschäft also für die Versicherer.

Bei der Risiko-Ablebensversicherung scheint der Trend ein wenig anders zu sein.
Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind in der Regel nicht sehr hoch – dabei kommt es aber natürlich auf den Einzelfall und das Einstiegsalter sowie auf die Versicherungssumme an. Der Versicherer verdient dann Geld, wenn der Versicherte lange lebt und nicht im versicherten Zeitraum verstirbt. Das Risiko liegt also nicht in der Langlebigkeit, sondern darin, dass die versicherte Person früh verstirbt – aufgrund der tatsächlich genutzten und hoch angesetzten Sterbetafeln ist dieses Risiko für die Versicherungen allerdings niedrig.

Sind die Puffer bzw. Sicherheitszuschläge zu hoch? Wären günstigere Prämien bzw. höhere Renten möglich?
Unseres Erachtens wäre es möglich, dass Unternehmen mit weniger Sicherheitsreserven und weniger überhöhten Lebenserwartungen kalkulieren – was sich anhand günstigerer Prämien oder höherer Renten zeigen würde. Nur wäre dann der Gewinn geringer. Und welcher Versicherer macht das schon?

Interview mit Christoph Krischanitz, Akutar und Geschäftsführer bei Arithmetica

Interview mit Aktuar Christoph Krischanitz, Geschäftsführer des auf Risikomanagement spezialisierten Beratungsunternehmens Arithmetica.

1) In der Rentenversicherung wird mit hohen bis sehr hohen Lebenserwartungen kalkuliert. Das eingesetzte (Verrentungs-)Kapital „amortisiert“ sich bei lebenslangen Renten meist erst jenseits des 90. Lebensjahres. Warum weicht die kalkulierte Lebenserwartung derart stark von der tatsächlichen statistischen Lebenserwartung ab?
Das Produkt der Rentenversicherung ist die lebenslange garantierte Rente. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen sich zu Vertragsabschluss auf eine Garantiezahlung festlegen muss, die erst beim Ableben der versicherten Person endet. Dieser Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ableben der versicherten Person kann 80 Jahre oder mehr betragen. Wenn die Lebenserwartung während dieses Zeitraums über die kalkulierte Lebenserwartung steigt, muss diese garantierte Rente also um den Anstieg der Lebenserwartung länger ausbezahlt werden, und dies gilt nicht nur für den einen Versicherten, sondern für den gesamten Rentenbestand. Für diese zusätzlichen Zahlungen wurden keine Prämien eingehoben und gibt es auch sonst keine Finanzierung. Um dieses nicht diversifizierbare Risiko also tragen zu können, ist die Versicherung u.a. verpflichtet, vorsichtige Annahmen in der Prämienkalkulation anzusetzen. Dies ist auch aufsichtsrechtlich vorgeschrieben. Wenn die Prämien also aus Sicherheitsgründen höher angesetzt sind als momentan notwendig, entstehen daraus Gewinne. Diese werden im Rahmen der Gewinnbeteiligung zu mindestens 85 % wieder an den Kunden zurückgegeben. Auch das ist aufsichtsrechtlich genau geregelt.

2) Im Bereich Risikoversicherung (Risiko-Ableben) scheint der Trend ein wenig anders zu sein. Hier wird die Ablebenswahrscheinlichkeit zum Teil als sehr hoch eingeschätzt – das zeigt sich an den (hohen) Prämien. Wie passt das mit den Kalkulationen in der Rentenversicherung zusammen?
Hier gilt das gleiche wie unter 1), nur dass diesmal das Produkt der Ablebensversicherung das Ablebensrisiko vorsichtiger einschätzen muss. Daher werden in der Risikoversicherung andere Sterbetafeln eingesetzt als in der Rentenversicherung. Vorsicht ist geboten beim Gedanken, dass sich die Risiken der Rentenversicherung und der Risikoversicherung ausgleichen könnten. Wenn also die Lebenserwartung steigt, verliert zwar die Rentenversicherung, dafür gewinnt aber die Risikoversicherung und umgekehrt. Dieses Argument würde nur gelten, wenn dieselben Personen sowohl Renten- als auch Risikoversicherungen abschließen würden, und zwar in ausgewogener Höhe. In einer Pflichtversicherung könnte man das erreichen. In einer freiwilligen Versicherung neigen die Versicherungsnehmer dazu, sich gegen jenes Risiko abzusichern, das für sie subjektiv größer ist. Personen, die sich „pumperlg´sund“ fühlen und es sich leisten können, greifen eher nach einer Rentenversicherung, während die Kunden der Risikoversicherung eher ein kurz- bis mittelfristiges Absicherungsbedürfnis haben. Dies nennt man versicherungstechnisch „Anti-Selektion“.

3) Sind die Puffer, Sicherheitszuschläge oder Ähnliches zu hoch, d.h. wären günstigere Prämien bzw. höhere Renten möglich?
Nein, schon des Aufsichtsrechts wegen. Rund um die Lebensversicherung gibt es jede Menge aufsichtsrechtliche Absicherungsmechanismen, die alle darauf abzielen, dem Kunden das gegebene Garantieversprechen zu gewährleisten (die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat die „consumer protection“ als oberstes Ziel ausgegeben). Neben der Wahl der Sterbetafel ist das beispielsweise auch die Wahl des Rechnungszinssatzes, der durch die Höchstzinssatzverordnung der FMA geregelt ist. Dies unterscheidet die Versicherungen u.a. vom Pensionsmodell der Pensionskassen, wo laufende Renten jederzeit aufgrund von wirtschaftlichen oder demografischen Rahmenbedingungen geändert (gekürzt) werden können bzw. müssen.

Interview mit Anselm Fleischmann, Akutar bei der Belios GmbH

Interview mit Anselm Fleischmann, Aktuar bei der Beltios GmbH, einem Beratungsunternehmen für die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche.

1) In der Rentenversicherung wird mit hohen bis sehr hohen Lebenserwartungen kalkuliert. Das eingesetzte (Verrentungs-)Kapital „amortisiert“ sich bei lebenslangen Renten meist erst jenseits des 90. Lebensjahres. Warum weicht die kalkulierte Lebenserwartung derart stark von der tatsächlichen statistischen Lebenserwartung ab?
Die Gründe für die Abweichung zwischen Lebenserwartung gemäß Rentenversicherung und Lebenserwartung laut veröffentlichter Sterbetafel (Statistik Austria) sind wie folgt zu erklären:

  • Die Lebenserwartung laut veröffentlichter Sterbetafel berücksichtigt keinen Trend in der Entwicklung der Sterblichkeit. Es wird hingegen angenommen, dass die heute 50-Jährigen, wenn sie 80 sind, dieselbe Sterblichkeit wie die heute 80-Jährigen haben. Dies beschreibt keinen Unterschied zwischen Lebenserwartung laut Rentenversicherung gegenüber dem statistischen Mittel, sondern präzisiert, welche Statistik eine geeignete Vergleichsgröße ist.
  • Wesentlich für die Kalkulation von Leistungen und Prämien eines Versicherungsunternehmens ist die Sterblichkeit der Versichertengemeinschaft, nicht jene der Gesamtbevölkerung. Das Versicherungsunternehmen muss die Sterblichkeit für jene Personengruppen heranziehen, die auch eine Rentenversicherung abschließen. Hier wirken Faktoren wie Einkommen oder Gesundheitsbewusstsein, die im Allgemeinen zu einer höheren Lebenserwartung führen.
  • Drittens benötigen Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag, um das Risiko, das sie übernehmen, zu tragen. Würde ein Versicherungsunternehmen mit Sterblichkeiten kalkulieren, die exakt dem statistischen Mittel der Versichertengemeinschaft entsprechen, tritt der Fall, dass statistische Schwankungen zu Verlusten und in der Folge zur Zahlungsunfähigkeit führen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein. Um diesen Fall zu vermeiden, besteht für Versicherungsunternehmen die gesetzliche Verpflichtung, mittels Zuschlägen sicher zu kalkulieren. Der Risikozuschlag einer Rentenversicherung muss dabei dem Risiko einer höheren Lebenserwartung entgegenwirken.

Die Auswirkung der genannten Punkte auf die Differenz zwischen Lebenserwartung laut Rentenversicherung und statistischem Mittel der Wohnbevölkerung hat sich nach unserer Einschätzung während der vergangenen 10 Jahre nicht wesentlich verändert. Signifikant verändert hat sich während dieses Zeitraums vor allem das Zinsniveau. Das führt dazu, dass die genannten Effekte wie auch die Kostenbelastung von Versicherungsverträgen für Vertrieb, Verwaltung und Steuer stärker in den Fokus rücken.

2) Im Bereich Risikoversicherung (Risiko-Ableben) scheint der Trend ein wenig anders zu sein. Hier wird die Ablebenswahrscheinlichkeit zum Teil als sehr hoch eingeschätzt – das zeigt sich an den (hohen) Prämien. Wie passt das mit den Kalkulationen in der Rentenversicherung zusammen?

Hier gelten sinngemäß dieselben Punkte wie bei der Rentenversicherung. Betreffend 2) muss die Versicherung die Sterblichkeit bzw. Risikowahrscheinlichkeit der Personengruppen bestimmen, die eine Risikoversicherung (z.B. Todesfall, Berufsunfähigkeit) abschließen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es dabei üblich, nach Berufsgruppen zu differenzieren. Der Sicherheitszuschlag (Punkt 3) muss nunmehr das Risiko einer Übersterblichkeit oder erhöhten Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Berufsunfähigkeit ausgleichen. Es ergeben sich damit in Konsequenz andere Lebenserwartungen gegenüber der Rentenversicherung.

3) Sind die Puffer, Sicherheitszuschläge oder Ähnliches zu hoch, d.h. wären günstigere Prämien bzw. höhere Renten möglich?

Selbstverständlich führen geringere Risikozuschläge zu höheren Renten bzw. günstigeren Prämien. Dem steht gegenüber, dass das Gewähren von Sicherheit sowie die Übernahme einer Garantie eine Leistung ist, die zu einem fairen Preis abzugelten ist. Wie hoch ein fairer Preis für die Übernahme der dargestellten Sicherheiten ist, wird von Versicherungsunternehmen und Konsumentinnen vermutlich unterschiedlich beurteilt. Die Europäische Norm Solvency II, die im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 in österreichisches Recht übernommen wurde, hat dafür gesorgt, dass Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Bemessung von Sicherheitszuschlägen mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit wahren müssen. Transparenz allein bewirkt nach unserer Ansicht noch keine günstigeren Konditionen für Konsumentinnen. Ein wirksamer Konsumentenschutz wird dadurch allerdings begünstigt.

Leserreaktionen

Wette mit sicherem Ausgang

Als bereits etwas älterer Versicherungsnehmer konnte ich generell die langfristige Entwicklung und Gestaltung der Personenversicherungen miterleben. Meine Hauptkritik: Beim Abschluss von Verträgen wird der präsumtive Kunde nie über diese Hintergründe aufgeklärt. Es steht einzig und allein immer die Provision der Vertreter im Vordergrund. Die Bedürfnisse der Versicherten sind zweitrangig.

Hätte man vor Jahrzehnten bereits eine reine Rentenversicherung abgeschlossen, so könnte man in der Rentenbezugsphase mehrere Vorteile auf einmal genießen: 1) den damals höchstmöglichen Garantiezinssatz von 4 % p.a. und 2) die Sterbetafeln aus den 90iger-Jahren, die ja noch wesentlich akzeptabler waren als jetzt.

Außerdem wage ich zu behaupten, dass die generelle Lebenserwartung bereits wieder zu sinken beginnt, was man bereits in den USA festgestellt hat. Gründe: immer schlechtere industrielle Ernährung und riskantere Umweltbedingungen. Einer wird die Wette um den Tod immer gewinnen: die Versicherung!

User "Guttmann"
(aus KONSUMENT 6/2018)

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