Folgende Fragen werden auf den nächsten Seiten beantwortet:
- Dürfen Katzen ihre Notdurft beim Nachbarn verrichten?
- Herrscht am Land Leinenzwang?
- Kann man die Tierhaltung im Mietvertrag verbieten?
- Ist Hundegebell im Hinterhof zumutbar?
- Darf ein Jäger einen wildernden Hund abschießen?
- Dürfen Hunde in einem Haus unbeaufsichtigt bleiben?
- Dürfen brave Hunde frei herumlaufen?
- Müssen Hunde in Gegenwart von Kindern beaufsichtigt werden?
- Haftet der Besitzer bei Leinenzwang?
Katzen auf dem Nachbargrundstück
Die Vorgeschichte: Die Streitparteien sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften, die in der Nähe des ehemaligen Dorfzentrums einer Tiroler Gemeinde mit knapp 9.000 Einwohnern liegen. Die beklagte Partei hielt auf ihrer Liegenschaft zwei Katzen, die das Nachbargrundstück betraten und dort auch ihre Notdurft verrichteten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte sinngemäß: Kein Problem, unter diesen Umständen sei das weder ortsunüblich noch ein wesentlicher Grund, einen Unterlassungsanspruch zu stellen. Begründung: Eine "Anbindehaltung“ von Katzen sei nach tierschutzrechtlichen Regeln auch kurzfristig nicht erlaubt.
Es bestehe auch kein gesetzliches Gebot, Katzen ausschließlich innerhalb von Wohnräumlichkeiten zu halten. Die Grenzüberschreitung einer Katze mit freiem Auslauf könne mit zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden.
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