Was für ein tolles Angebot! Aber in Wahrheit ist alles ganz anders ... Haben Sie sich auch schon über Werbetricks geärgert? Gegen besonders dreiste Aussagen geht der VKI jetzt mit Ihrer Hilfe in die Offensive. Berichten Sie uns: leserbriefe@konsument.at
Die Zeiten sind hart. Die Bandagen mancher werbender Unternehmen häufig auch. Da wird getrickst und geschummelt, versprochen und gebrochen, dass es eine Freude ist. Was es beispielsweise nicht alles für "0 Euro" gibt! Nur: Wenn man genauer hinsieht, bleibt von so manchem Werbeversprechen wenig bis gar nichts übrig.
Verfahren gegen unlautere Praktiken
Der Bereich Recht des VKI vermag davon ein Lied zu singen: Mehr als 200 Mal zog er seit dem Jahr 2001 vor den Kadi, um irreführende Werbung abzustellen – und obsiegte in rund 95 Prozent der Fälle. Sei es, indem das Gericht die kritisierten Werbepraktiken untersagte, sei es, indem die beklagten Unternehmen mehr oder weniger "freiwillig" zurücksteckten und die beanstandeten Werbeaussagen einstellten. Aber mit der irreführenden Werbung ist es wie mit dem Lurch: Hat man ihn unter dem Bett hervorgekehrt, kommt er hinterm Kasten zum Vorschein. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) scheint nicht gerade zur Lieblingslektüre vieler Werbetreibender zu gehören.
Zum Täuschen geneigt
Auch die 2007 eingearbeitete Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken blieb bislang von vielen ungelesen. Darin heißt es unmissverständlich:
"Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält und somit unwahr ist oder wenn sie in irgendeiner Weise, einschließlich sämtlicher Umstände ihrer Präsentation, selbst mit sachlich richtigen Angaben den Durchschnittsverbraucher in Bezug auf einen oder mehrere der nachstehend aufgeführten Punkte täuscht oder ihn zu täuschen geeignet ist und ihn in jedem Fall tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte."
Das passiert nach wie vor. Tagtäglich. Wir laden deshalb alle KONSUMENT-Leserinnen und -Leser ein: Teilen Sie uns Ihre einschlägigen Beobachtungen mit (leserbriefe@konsument.at)! Wir werden jeden Fall prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte einleiten. Und das können ganz schön viele sein, wie der Fall Kika und Leiner zeigt.