Kein Recht auf Umtausch
Nein. Es gibt kein Recht auf Umtausch, wenn eine Ware nicht gefällt oder die Größe nicht passt. Sie haben ein Recht auf Gewährleistung, also auf eine mängelfreie Ware. Daher können Sie beispielsweise ein Kleidungsstück mit einem versteckten Webfehler oder ein falsch gebundenes Buch gegen ein makelloses Exemplar austauschen lassen, nicht aber deswegen, weil es dem Beschenkten zu klein ist oder der Inhalt nicht zusagt.
Kulanz des Händlers
Umtausch ist immer eine Kulanz des Händlers. Es ist aber möglich und durchaus üblich, beim Kauf von Weihnachtsgeschenken die Möglichkeit eines Umtausches zu vereinbaren – am besten schriftlich auf der Rechnung.