Ich möchte meiner Enkelin zu Weihnachten etwas zum Anziehen schenken, bin aber wegen der Größe unsicher. Kann man ein Kleidungsstück, das nicht passt, umtauschen? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Ulrike Wolf.
Mag. Ulrike Wolf |
Nein. Der Umtausch einer Ware, die keinen Mangel aufweist, ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Das ist immer eine Kulanz des Händlers. Man kann aber beim Kauf eine Umtauschmöglichkeit vereinbaren. Diese sollte auf dem Kassazettel vermerkt sein. In der Regel kann man aber beim Umtausch nur Ware bekommen. Das Geld kann man sich meist nicht auszahlen lassen.