Herrn Bauers Eltern leben in Dublin/Irland. Sie sind aufgrund ihres hohen Alters COVID-19-Risikopersonen und mussten während des Lockdowns in ihrer Wohnung bleiben. Mangels Internetanschluss konnten sie auch nicht online einkaufen. Also beschloss Herr Bauer – er wohnt in Wien –, beim Supermarktkonzern Tesco für seine Eltern Lebensmittel inklusive Lieferung zu bestellen.
Beim Bezahlen gescheitert
Er meldete sich bei Tesco Irland (www.tesco.ie) an und suchte diverse Produkte aus. Doch beim Bezahlen scheiterte er: Tesco Irland akzeptierte seine österreichische Mastercard nicht, sondern nur Kreditkarten von Karteninhabern mit irischer Adresse. Konsumenten mit Wohnsitz außerhalb Irlands werden auf diese Weise diskriminiert.
Geoblocking ist verboten
Eine solche Diskriminierung ist laut Geoblocking-Verordnung seit Ende 2018 EU-weit verboten. Einem Anbieter ist es demnach untersagt, im Rahmen der von ihm akzeptierten Zahlungsmethoden bei Kunden z.B. aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder des Ausstellungsorts des Zahlungsinstruments innerhalb der EU unterschiedliche Bedingungen für einen Zahlungsvorgang anzuwenden, wenn
- der Zahlungsvorgang über eine elektronische Transaktion innerhalb derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie erfolgt,
- die Authentifizierungsanforderungen ordnungsgemäß erfüllt sind und
- die Zahlungsvorgänge in einer Währung erfolgen, die der Anbieter akzeptiert.
Da Tesco Kreditkarten der Marke Mastercard akzeptiert, die Authentifizierung von Herrn Bauer korrekt war und der Zahlungsvorgang in Euro erfolgt wäre, war die Nichtakzeptanz der österreichischen Kreditkarte ein Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung.
Bestell- und Zahlungsvorgang umgestellt
Wir intervenierten gemeinsam mit den Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Irland bei Tesco. Der Supermarktkonzern gestaltete in der Folge den Bestell- und Zahlungsvorgang um. Nun kann bei Tesco Irland auch mit Kreditkarten aus dem EU-Ausland bezahlt werden. Ein großer Erfolg für uns! Und Herr Bauer kann seine Eltern jetzt auch von Österreich aus mit Lebensmitteln versorgen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: PASSENDEN LINKTIPP
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at