"Beim Tanken erhielt ich einen Beleg, auf dem nur noch der Gesamtbetrag und die Zahl der Liter angegeben war. Muss der Preis je Liter nicht mehr angeführt werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.
Dr. Karin Baronyai |
Laut Preisauszeichnungsgesetz muss der Preis pro Liter deutlich an der Tankstelle ausgezeichnet sein. Uns ist aber keine Verpflichtung bekannt, dass auf der Rechnung der Preis je Liter angegeben sein muss.