In letzter Zeit erreichen uns etliche Kundenbeschwerden über den Pay-TV-Anbieter Sky Österreich, darunter auch unerbetene Werbeanrufe, sogenanntes Cold Calling.
Unzulässig und strafbar
Konsumenten schildern Schwierigkeiten mit Verträgen, mit der Kündigung sowie mit der Freischaltung von Kanälen. Außerdem berichten unsere Leser von wiederholten unverlangten Anrufen. Solche Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Kunden, sogenanntes Cold Calling, sind gesetzlich unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Wenn sich eine Firma nicht daran hält, haben Konsumenten folgende Möglichkeiten rechtlich gegen gesetzwidrige Anrufe vorzugehen:
- Anzeige beim Fernmeldebüro. Es gibt die Möglichkeit einer Anzeige beim zuständigen Fernmeldebüro. Dazu verwenden Sie den im Inhaltsverzeichnis beigefügten Musterbrief und adaptieren ihn Ihrem Fall entsprechend. Auch die beim Telefonat ausgesprochene Androhung, dass man vorhat eine Anzeige beim Fernmeldebüro zu erstatten, kann schon helfen.
- Unterlassungsklage. Damit können Geschädigte gegen die nach § 107 Telekommunikationsgesetz gesetzwidrigen Werbeanrufe vorgehen. Diese Bestimmung soll die Privatsphäre schützen. Es empfiehlt sich, mittels eines eingeschriebenen Briefes an die betreffende Firma die rechtswidrige Vorgehensweise festzuhalten und im Wiederholungsfall eine Unterlassungsklage anzudrohen.
Infos und Hilfe bei unerwünschter Werbung
Betroffene finden weitere Informationen rund um das Thema unerwünschte Werbung in Form von Anrufen und elektronischer Post (SPAM) im beigefügten PDF. Wenn Sie Fragen zu Verträgen mit Sky haben, wenden Sie sich an unsere Beratung. Wir prüfen gerne Ihre Unterlagen.