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Schulden bei der Videothek - Kleingeld wurde nicht akzeptiert

, aktualisiert am

Binnen weniger Wochen wurde eine Entlehngebühr zu einer Schuld von 241 Euro.

Erst gestern hatte sich Herr Meller in einer Wiener Vorstadtvideothek eine DVD ausgeborgt und wollte sie rasch zurückbringen. Blöd, dass er gerade kaum Kleingeld hatte. Heute war Sonntag, da konnte er nicht wechseln gehen. Herr Meller kramte alles an Münzen hervor, bis er die vier Euro Entlehngebühr beisammen hatte. Auch Ein-Cent-Stücke waren dabei.

Zurückgewiesen. „Also, des geht net!“, herrschte ihn die Angestellte in der Videothek an. „Den Schotter nimm i net. Gengan’s wechseln!“ „Heut ist doch Sonntag!“, wagte Herr Meller einen Einwand. Doch gegen die resolute Dame kam er nicht an. Er zog ab und ließ die DVD auf dem Verkaufspult liegen. Dienstag darauf kam er wieder in die Videothek und wollte die Leihgebühr zahlen. „Macht 8 Euro“, meinte die Frau hinter der Budel. „Wie bitte?“ Herr Meller war verblüfft. „De Mahngebühr“, wurde er aufgeklärt. „Sie ham letztes Mal net zahlt, und das is, wie wenn S’ den Film net z’ruckbracht hätten.“ Ein Wort gab das andere, Herr Meller beschloss, die Angelegenheit mit dem Vorgesetzten der strengen Dame zu klären. Allerdings ohne Erfolg.

Mahnungen vom Inkassobüro. Als nächstes versuchte es Herr Meller schriftlich. Doch der eingeschriebene Brief kam als nicht angenommen zurück. Dann kamen die Mahnungen eines Inkassobüros. 241 Euro! Die weiterlaufenden Mahngebühren summierten sich. Zum Handkuss kam Frau Hauser, Herrn Mellers Lebensgefährtin. Mit ihrer Kundenkarte hatte er sich seinerzeit die verhängnisvolle DVD ausgeborgt. Und so steckte Herr Meller auch noch in einer veritablen Beziehungskrise. In seiner Not wandte er sich an uns.

Endlich siegt die Vernunft. Ganz konnten wir diese Eskalation nicht verstehen. Herr Meller war ja zahlungswillig und hatte das Ausgeborgte prompt retourniert. Unseren Brief beantwortete der Eigentümer der Videothek positiv: Die Schuld sei erlassen, wenn die DVD zurückgebracht würde. Genau das hatte Herr Meller aber längst getan. Doch dies war offenbar in der Erregung über den „Schotter“ untergegangen, ließ sich aber schließlich aufklären. Der Videotheken-Chef entschuldigte sich in aller Form. Und er erließ auch die ursprüngliche Leihgebühr.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redakion geändert.

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