Zum Inhalt

Rücknahme nur mit Originalverpackung - Gesetzliche Regelung?

Ich habe im Baumarkt ein Rohrreinigerset gekauft, das in Plastikfolie eingeschweißt war. Es war unmöglich, diese beim Öffnen nicht zu zerstören, sodass ich sie wegwarf. Leider stellte ich dann fest, dass die Anschlüsse nicht passten. Der Filialleiter ließ sich aber nicht dazu bewegen, das Produkt ohne Verpackung zurückzunehmen. Gibt es da keine gesetzliche Regelung? In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)
DI Renate
Wagner

Sofern das Produkt selbst nicht mangelhaft ist, ist der Umtausch einer in einem Geschäft gekauften Ware kein gesetzlicher Anspruch, sondern ein Entgegenkommen des Unternehmens. Oft ist dies nur dann zu erreichen, wenn die Originalverpackung vorhanden ist.

Unternehmen entscheidet

Auch darüber entscheidet das Unternehmen völlig selbstständig. Wie sinnvoll oder praktikabel das ist – siehe Plastikfolie –, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber leider nichts am geschilderten Sachverhalt.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Fehlendes Retourgeld

Fehlendes Retourgeld

Welche Möglichkeiten haben Konsument:innen, wenn an der Kassa nicht das passende Retourgeld verfügbar ist?

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang