Ein Royal-Prestige-Mitarbeiter hatte Frau Fischer auf einer Wiener Einkaufsstraße angesprochen und sie in die Geschäftsfiliale vor Ort begleitet. Dort kaufte Frau Fischer um 360 € Kosmetika ein. Sie erklärte aber später schriftlich und fristgerecht ihren Rücktritt vom Kaufvertrag.
Versiegeltes Produkt
Royal Prestige wies den Vertragsrücktritt mit dem Argument ab, dass bei Kosmetika aus Hygienegründen kein Rücktrittsrecht bestehe. Für versiegelt gelieferte Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, gilt aber nur dann eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Die Kosmetika, die Frau Fischer gekauft hatte, waren alle noch originalverpackt.
Ware zurück, Geld zurück
Auf unsere wiederholte Intervention hin sagte Royal Prestige schließlich zu, Frau Fischer gegen Rückgabe der Waren den Kaufpreis zu erstatten.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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