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Preisauszeichnung: Irrtum - Rechtslage

"Ich habe in der Filiale einer großen Modekette eine Jacke entdeckt, die laut Preisetikett von 59,90 € auf 39,90 € reduziert war. An der Kassa erklärte man mir, dass es sich um einen Irrtum handle und man mir die Jacke nur zum ursprünglichen Preis verkaufen könne. Ist die Preisauszeichnung nicht verbindlich? Immerhin war die Jacke in allen Größen entsprechend etikettiert.". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Irene Randa.

Irene Randa (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Irene
Randa

Es handelt sich tatsächlich immer nur um ein Angebot des Unternehmens an die Kunden, Ware zum angegebenen Preis zu kaufen. Da der Kaufvertrag erst durch das Bezahlen an der Kassa abgeschlossen wird, kann sich das Unternehmen bis dahin auf Irrtum berufen, mit dem Argument, es sei ein Fehler bei der Preisauszeichnung passiert. Nur wenn der Kunde bereits den günstigeren Preis bezahlt hat und ihm auch der Irrtum nicht auffallen musste, erwirbt er die Ware zum angegebenen Preis.

Vertrag kommt erst durch Kauf zustande

Umgekehrt hat jedoch auch der Kunde die Möglichkeit, sich den Kauf bis zur Kassa zu überlegen und den Artikel zurückzulegen, da lediglich mit der Entnahme aus dem Regal oder Ähnlichem noch kein Vertrag zustande gekommen ist.


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