Kein Rechtsanspruch
Nein. Bei Irrtümern gibt es keinen Rechtsanspruch. Zwar darf ein Unternehmer keinen höheren als den angegebenen Preis verlangen. Wohl aber darf er einen Irrtum, der ihm bei der Preisauszeichnung unterlaufen ist, bereinigen und den korrigierten Betrag verlangen. Dann muss er aber auch die falsche Preisauszeichnung sofort richtig stellen.