„Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Die Firma Palette löste einen unbefristet ausgestellten Gutschein nicht ein und ignorierte unser Interventionsschreiben.
Frau Nigl hatte im Juli 2008 einen 500-Euro-Geschenkgutschein von Palette (Wien, Graben 28) bekommen. Der Gutschein war unbefristet ausgestellt. Im Sommer 2008 löste sie ihn teilweise ein, für den Kauf einer Uhr um 199 Euro. Als sie nun den Gutschein mit 301 Euro Restguthaben einlösen wollte, hieß es plötzlich, er sei bereits verfallen, eine entsprechende Befristung sei mündlich vereinbart worden.
Das war Frau Nigl allerdings komplett neu. In unseren Interventionsschreiben forderten wir Palette auf, den unbefristet ausgestellten Gutschein vollständig einzulösen. Doch Palette ignorierte unsere Briefe einfach. Das Unternehmen war an einer außergerichtlichen Lösung nicht interessiert.