"Paketzusteller versuchen bei Nichtantreffen des Empfängers oft, die Lieferung einem Nachbarn zu übergeben. Kann das für mich rechtliche Nachteile haben, wenn die Ware beispielsweise defekt ist, ich sie aber nicht persönlich übernommen habe?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Adrian Zeller LL.M. (WU).
Adrian Zeller LL.M. (WU) |
Im Onlinehandel kommt das FAGG zur Anwendung
Es kommt darauf an: Im Onlinehandel kommt das Fernabsatzgesetz (FAGG) zur Anwendung. Die Rücktrittsfrist nach dem FAGG beginnt erst mit der Besitzerlangung durch den Verbraucher. Es zählt also der tatsächliche Erhalt der Ware und die damit einhergehende Prüfungsmöglichkeit.
Eine Ersatzzustellung an einen Dritten kann die Frist nur dann auslösen, wenn jener Dritte von Ihnen im Vorfeld als empfangsberechtigte Person genannt wurde. Gleiches gilt für den Gefahrenübergang bei Verlust oder Beschädigung der Ware.
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