"Ist es zulässig, dass ein Onlinehändler die Portokosten für die Rücksendung von Waren auf den Kunden abwälzt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Gernot Schönfeldinger.
Mag. Gernot Schönfeldinger |
Ja, das Unternehmen kann die Kosten der Rücksendung auf den Käufer abwälzen – und das gilt nicht nur für den Onlinehandel. Dafür muss aber eine entsprechende Vereinbarung vorliegen, z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Fehlt eine solche Vereinbarung, hat der Händler die Kosten zu tragen.