Preisinformationen einholen.
Erkundigen Sie sich, was ein
vergleichbares Produkt im herkömmlichen Handel kostet. Auf Versandkosten und –
bei außerhalb der EU angebotenen Waren – auf eventuelle Zollgebühren achten.
Produktbeschreibung und -bilder
. Müssen vollständig und
richtig sein. Bei Unklarheiten zusätzliche Informationen vom Bieter
anfordern.
Produktfälschungen.
Was als superbilliger Markenartikel
angeboten wurde, kann sich als gefälschtes Produkt entpuppen und vom Zoll
beschlagnahmt werden. Sollte das schon passiert sein: keinen Einspruch erheben,
wenn es sich um eine Fälschung handelt. Andernfalls droht zusätzlich ein
Gerichtsverfahren.
Illegale Software.
Fragen Sie den Anbieter nach
Originalhandbuch, Lizenz beziehungsweise Rechnung. Weicht er aus, Finger
weg.
Limit setzen.
Obergrenze festlegen, bis zu der Sie maximal
mitsteigern.
Kaufunterlagen aufbewahren.
Auktionstext ausdrucken,
Rechnung und Bestätigungen bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre ab
Lieferung) aufheben.