Tarifänderungen
Verärgert war ein „Konsument“-Leser, als er in der Bahn ein zusammengelegtes Klapprad mitnahm und dafür zahlen sollte. Denn in der Juni-Ausgabe hatten wir erwähnt, dass die Mitnahme kostenlos sei. Der Fahrgast verweigerte die Bezahlung, ihm wurde eine Strafgebühr aufgebrummt. Da beschwerte er sich bei uns und wir fragten nochmals bei den ÖBB nach. Laut Tarifverzeichnis (gültig ab 15. 6. 2005) muss für „unverpackte Klappräder“ eine Fahrrad-Tageskarte gelöst werden.
Zumindest keine Strafgebühr
Im März hatten wir noch die Auskunft erhalten, dass Klappräder kostenlos mitfahren dürfen. Immerhin verzichteten die ÖBB nach unserer Intervention auf die Strafgebühr. In einem Koffer verpackte Räder gelten übrigens als Gepäck und werden gratis transportiert.