Fahren Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit? Vom Finanzminister winkt Belohnung: Wer Dienstwege (auch Kundenbesuche) mit dem Fahrrad zurücklegt, kann dies von der Steuer absetzen. Für die ersten fünf Kilometer sind das 0,244 Euro pro Kilometer; für jeden weiteren 0,465. Nötig fürs Finanzamt ist eine detaillierte Aufstellung darüber, an welchen Tagen der Drahtesel wie viel und für welchen Zweck beruflich im Einsatz war.
Der Verkehrsclub Österreich bietet unter www.vcoe.at/fahrrad ein Kilometerbuch gratis zum Herunterladen.