Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Oft kommt man gar nicht zum Zug, wenn man die Fahrkarte nicht frühzeitig kauft: Etwa bei kontingentierten Billigfahrkarten, die häufig bereits Wochen vor Zugabfahrt ausgebucht sind, oder bei knappen Angeboten wie Liege- oder Schlafwagenplätzen. Kann man die geplante Reise dann doch nicht antreten, rückt die Frage in den Mittelpunkt: Kriege ich das Geld für meine nicht genützte Fahrkarte wieder?
Studiert man das ÖBB-Tarifregelwerk, lautet die vage Antwort: Es kommt darauf an! Etwa auf den Zeitpunkt, zu dem man den ÖBB mitteilt, dass es mit der geplanten Reise nichts wird. Oder darauf, wie man die Karte gekauft hat. Oder auf die Art der Fahrkarte…
Sechs Monate Zeit
Vor dem ersten Geltungstag wird bei Standard-Fahrkarten der volle Fahrpreis erstattet. Ab dem ersten Geltungstag wird bereits eine Bearbeitungsgebühr abgezogen: fünf Euro, wenn man mit ÖBB-Gutscheinen vorlieb nimmt, zehn Euro, wenn man Bargeld möchte. Geltend gemacht wird der Anspruch mit dem Formular „ Fahrpreiserstattung “, das an besetzten Bahnhöfen erhältlich ist. Übrigens kann man noch sechs Monate nach dem ersten Geltungstag die Fahrkarte zur Rückvergütung einreichen.
Nachteile für VorteilsCard-Besitzer
Eine derart großzügige Rückerstattung verwehren die ÖBB interessanterweise ihren Stammkunden: Vor- teilsCard-Besitzer erhalten das Geld für ihre ermäßigten Fahrausweise grundsätzlich nur vor dem ersten Geltungstag zurück – danach gibt es weder Geld noch Gutscheine. Und wer die modernen Technologien nutzt und sich die Fahrkarte via Handy, Internet oder Fahrscheinautomat besorgt, zahlt in jedem Fall, denn hier gibt es keinerlei Fahrpreisrückerstattung.