Ausnahme für lokale Märkte
Der "Marmeladestreit" zwischen der EU und Österreich ist endgültig beigelegt. Die EU-Verkehrsminister beschlossen in Luxemburg eine Ausnahmeregelung. Danach dürfen Produzenten beim Vertrieb von Fruchtkonfitüre auf lokalen Märkten die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung "Marmelade" beibehalten. Für den Export muss es aber weiter "Konfitüre" heißen.
Europaparlament hatte ein Einsehen
Die EU-Richtlinie war 2001 mit Zustimmung Österreichs beschlossen
worden. Sie sieht eigentlich vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten Marmelade
heißen dürfen. Nach dem Protest von österreichischen Bauern hat die EU-Kommission
im März eine Ausnahmeregelung beschlossen, wonach Produzenten beim Vertrieb
in Österreich bei der Marillen- oder Ribiselmarmelade bleiben dürfen.
Das Europaparlament hat diese Änderung nun abgesegnet.
(APA)