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"Marmelade" oder "Konfitüre" - "Marmeladenstreit" zwischen EU und Österreich endgültig beigelegt

Für den Verkauf auf lokalen Märkten darf Marmelade auch weiterhin Marmelade heißen. Für den Export gilt hingegen die EU-Bezeichnung "Konfitüre". Die EU segnete Ausnahmeregelung ab.

Ausnahme für lokale Märkte

Der "Marmeladestreit" zwischen der EU und Österreich ist endgültig beigelegt. Die EU-Verkehrsminister beschlossen in Luxemburg eine Ausnahmeregelung. Danach dürfen Produzenten beim Vertrieb von Fruchtkonfitüre auf lokalen Märkten die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung "Marmelade" beibehalten. Für den Export muss es aber weiter "Konfitüre" heißen.

Europaparlament hatte ein Einsehen

Die EU-Richtlinie war 2001 mit Zustimmung Österreichs beschlossen worden. Sie sieht eigentlich vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten Marmelade heißen dürfen. Nach dem Protest von österreichischen Bauern hat die EU-Kommission im März eine Ausnahmeregelung beschlossen, wonach Produzenten beim Vertrieb in Österreich bei der Marillen- oder Ribiselmarmelade bleiben dürfen. Das Europaparlament hat diese Änderung nun abgesegnet. (APA)
 

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