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Kreditzinsen - Banken mauern

Was es im Streit um überhöhte Kreditzinsen Neues gibt.

Jahrelang haben Österreichs Banken zu viel Kreditzinsen kassiert, weil Zinssatzsenkungen nicht oder nur zögerlich weitergegeben wurden. Betroffen sind vor allem Kredite aus dem Zeitraum 1992 bis 1997. Die Banken behaupten noch immer, dass es erst ab März 1997 klare Regelungen für das Anheben und Senken von Kreditzinsen gäbe. Damals trat eine Novelle zum Konsumentenschutzgesetz in Kraft. Vorher hätten sie die Zinsen – salopp formuliert – nach Gutdünken festsetzen können. Und außerdem seien Forderungen aus dieser Zeit längst verjährt, weil die Frist für Rückforderungen nur drei Jahre betragen würde.

In diesem Streit gibt es laufend neue Entwicklungen.

Streit um Verjährung

Beiden Argumenten können wir nichts abgewinnen. Schon im Jahre 1995 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass Kreditzinsvereinbarungen auch die Verpflichtung zum Absenken enthalten müssen. Die Praxis der Banken war somit niemals rechtens. Doch erst nach 1992 fiel das Zinsniveau auf einen historischen Tiefststand. Damit kam die Problematik so richtig zum Tragen.

Zur Verjährung hat sich der OGH noch nicht geäußert. Die Banken aber beziehen sich auf veraltete deutsche Rechtsansichten. Wir sind daher zuversichtlich, dass auch für Österreich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.

Was allerdings stimmt: Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Feststellung des Schadens. Wer also auf Nummer sicher gehen will, der müsste seine Bank innerhalb von drei Jahren nach einer Berechnung von Rückforderungsansprüchen klagen. Wer das nicht will, kann nur mit uns hoffen, dass der OGH die lange Verjährungszeit bestätigen wird.

Gerichte bestätigen VKI

Derzeit führen wir mehrere Musterprozesse. In einem Verfahren im Auftrag des Justizministeriums gegen die BAWAG sprach der gerichtlich bestellte Sachverständige Klartext: „Die … Zinssätze wurden überwiegend nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst.“ Die Parameter, nach denen die Bank Zinsen senkte oder anhob, waren „nicht wirklich nachvollziehbar“ oder „aus betriebswirtschaftlicher Sicht unsinnig“.

Die Banken bemühen auch die alte Volksweisheit: Wer schweigt, stimmt zu. Wer nämlich nicht sofort protestiert, wenn er seine Kontomitteilungen erhält, hätte die Zinsenberechnung als richtig anerkannt. Diese so genannte Erklärungsfiktion widerspricht jedoch dem Konsumentenschutzgesetz. Verbraucher können ja die Tragweite ihres Schweigens nicht immer abschätzen und müssen daher auf die Folgen hingewiesen werden. Im Rahmen eines Prozesses um zu viel gezahlte Kreditzinsen erteilte der OGH der Rechtsansicht der Banken eine klare Absage. Das Schweigen, mit dem der Kreditkunde seine Kontoauszüge zur Kenntnis nimmt, bedeutet noch nicht die Anerkennung, dass korrekt abgerechnet wurde. Und damit sind spätere Reklamationen noch durchaus möglich (OGH 27.4.2001, 1 Ob 27/01d) 1).

Im Jänner 2000 hat der VKI für 55 Geschädigte eine Sammelklage über rund 2 Millionen Schilling gegen die BAWAG bei Gericht eingebracht. Diese Klage wurde nunmehr – aufgrund des großen Interesses von Konsumenten – auf 8 Millionen ausgedehnt. Nun sind die Gerichte am Zug.

1) Dieses Urteil kann im vollen Wortlaut bei unserer Rechtsabteilung, Tel. (01) 588 77-320 bestellt werden. Kosten: 5 Schilling pro kopierte Seite plus Versandspesen.

Falls Sie Ihren Kredit hinterfragen wollen: Unser Info-Package „Kreditprüfung“ können Sie kostenlos anfordern unter
Tel: (01) 588 770 oder
per E-Mail unter hpitsch@vki.or.at

Auch wenn Banken mit nachvollziehbaren Kriterien ihre Zinsen ändern, tricksen sie zuweilen.

Nämlich, indem sie den Zinssatz auf volle Achtel-Prozent-Punkte aufrunden („Konsument“ 8/2001 hat berichtet, siehe dazu Weitere Artikel - "Bankspesen"). Im Laufe der Jahre entsteht dadurch eine Aufrundungsspirale.

Unser – fiktives – Beispiel geht von einem Zinssatz von 10 Prozent aus. Nach einem Vierteljahr steigt jener Zinssatz auf dem Kapitalmarkt, der als Indikator für Zinssatzänderungen herangezogen wird, um 0,264 Prozentpunkte. Da aufgerundet wird, beträgt der geänderte Kreditzinssatz nicht 10,264 Prozent, sondern 10,375 Prozent. Im nächsten Quartal ändert sich der Indikator um + 0,195 Prozentpunkte. Jetzt lautet der Zinssatz inklusive Aufrundung bereits auf 10,625 Prozent. Nach einem weiteren Vierteljahr steigt der Indikator um 0,127 Prozent. Der korrekte Aufrundungswert wäre 10,752 Prozent, wegen der Aufrundungsklausel sind es jedoch 10,875 Prozent. Somit sind in einem Dreivierteljahr die Kapitalmarktindikatoren um insgesamt 0,586 Prozentpunkte gestiegen, der Zinssatz jedoch um 0,875 Prozentpunkte. Das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt. Die Aufrundungsspirale verhindert, dass das Sinken der Kapitalmarktzinsen in vollem Ausmaß an die Kreditkunden weitergegeben wird.

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