Zum Inhalt

Konsumentenrechte: Datenweitergabe - Heikel

Erfahrungen eines Konsument-Lesers.

Datenweitergabe an Dritte heikel

Ich habe einen Anruf von einem „Pay-TV Kundenservice“ bekommen: Ich sei ein treuer Kunde von Premiere und könne  an einer sensationellen Aktion teilnehmen. 12 Wochen lang österreichisches Lotto 6 aus 45 und Euromillionen zu einem Vorteilspreis von 12,95 Euro pro Woche. Natürlich bekommt man erst nach Zusage die Daten schwarz auf weiß nach Hause gesandt. Bei Premiere  weiß man zwar davon, kann jedoch keine Auskunft geben – die haben ja nur die Daten an Dritte weitergegeben. Bei Vertragsunterzeichnungen sollte man die Klausel „Datenweitergabe an Dritte“ beachten und diese streichen, wenn man nicht belästigt werden will.

Markus Großalber
E-Mail

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gemeinsam gegen Multis

Gemeinsam gegen Multis

Das Magazin "Arbeit und Wirtschaft" hat mit Gabriele Zgubic-Engleder von der Arbeiterkammer und mit dem VKI-Geschäftsführer Wolfgang Hermann gesprochen. Hier der Bericht.

Falsche Rabatte: Wir klagen Billa, Lidl ...

Falsche Rabatte: Wir klagen Billa, Lidl ...

Rabatt! EXTREM-AKTION! Preissenkung! Die großen Ketten versuchen, ihre Preise vorteilhaft darzustellen. Sie verstoßen dabei gegen das Gesetz. Wir sagen: Das ist Irreführung und haben geklagt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang