"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Der Hauseigentümer übernahm die Rechnung für die Reparatur der Therme.
Nur wenige Monate, nachdem Herr Clark aus den USA die Wiener Wohnung angemietet hatte, war die Therme defekt. Der für die Reparatur zuständige Haustechniker von Immobilien Facility Management (Wien) schloss einen Bedienungsfehler als Ursache aus. Dennoch sollte Herr Clark nun an die 200 Euro für die Reparatur bezahlen.
Wir ersuchten die Gebäudeverwaltung, die Rechnung zu übernehmen: Die Wohnung (Mietzins: über 2000 Euro) wurde erst vor relativ Kurzem bezogen; Herr Clark hatte obendrein schon mehrmals vergebens um eine Gebrauchsanweisung für die Therme gebeten. Wir hatten mit unserer Intervention Erfolg. Die Rechnung wurde schließlich vom Hauseigentümer übernommen. - Lesen Sie auch Mietrecht: Wer ist für die Therme zuständig? - Erhaltungspflichten des Vermieters
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .