"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Erst musste die Käuferin den Händler auf Gewährleistung klagen. Nachdem der in Insolvenz gegangen war, sagte Hewlett Packard die kostenlose Reparatur des Laptops zu.
Es war im Dezember 2009, wenige Tage vor Weihnachten: Frau Kramer kaufte beim Handytuner Shop, Wien, einen Hewlett-Packard-Laptop um 370 Euro als Geschenk für ihre Tochter. Die freute sich darüber riesig und nahm das Gerät gleich nach der Bescherung in Betrieb.
Kleiner Punkt am Bildschirm
Und da war er auch schon, der kleine Punkt am Bildschirm, der mit jedem Neustart größer und schließlich zu einem über den Bildschirm verlaufenden Strich wurde. Bald darauf waren schon mehrere schwarze Flecken und Streifen am Monitor zu sehen. Die Tochter war zutiefst enttäuscht, Frau Kramer zornig. Sie brachte den Laptop zum Händler, der ihn zwecks Reparatur an Hewlett Packard sandte.
Gewährleistungsansprüche nicht anerkannt
Doch Hewlett Packard lehnte ab, den Defekt kostenlos im Rahmen der Garantie zu beheben. Das Display sei mechanisch beschädigt worden, es liege daher kein garantiepflichtiger Mangel vor, lautete die knappe Begründung. Und: In diesem Fall könne man nur eine kostenpflichtige Reparatur anbieten. Handytuner erkannte daraufhin Frau Kramers Gewährleistungsansprüche nicht an und verweigerte ebenfalls die kostenlose Reparatur bzw. den Austausch des defekten Geräts. Das ließ Frau Kramer nicht auf sich sitzen: Sollte das Display mechanisch beschädigt worden sein, dann war das bereits vor der Übergabe an sie passiert. Weder waren sie oder ihre Tochter mit dem Laptop gestürzt noch war das Gerät, nachdem sie es erstanden hatte, zu Boden gefallen!
Prozess gegen Händler gewonnen
Frau Kramer klagte Handytuner im Rahmen der Gewährleistung auf Rückerstattung des Kaufpreises und gewann den Prozess. Laut dem Sachverständigen hatte der Laptop von Anfang an einen gewährleistungspflichtigen Mangel. Handytuner wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Ein schöner Erfolg; trotzdem war die Angelegenheit für Frau Kramer noch nicht ausgestanden. Handytuner war mittlerweile insolvent geworden. Vom Händler erhielt Frau Kramer also kein Geld mehr zurück. Der Laptop war nach wie vor defekt.
HP sagt dann kostenlose Reparatur zu
Auf Frau Kramers Bitte schalteten nun wir uns ein. Wir wiesen Hewlett Packard in unserem Interventionsschreiben darauf hin, dass der jahrelange Prozess (mitsamt dem damit verbundenen Risiko für Frau Kramer) angestrengt worden war, weil Hewlett Packard die Behebung des Defekts im Rahmen der Garantie zu Unrecht abgelehnt hatte. Und wir ersuchten Hewlett Packard, den Schaden wiedergutzumachen und den Laptop kostenlos zu reparieren, obwohl die Garantie mittlerweile abgelaufen war. Wir fanden endlich Gehör: Hewlett Packard sagte die kostenlose Reparatur zu und ließ den Laptop vom Abholservice zur Werkstatt bringen.