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Handwerkerleistungen: Barzahlung - Anspruch auf Rechnung oder Zahlschein?

"Muss man im Haus durchgeführte Reparaturarbeiten, Gerätewartungen oder die Lieferung und Montage von Neugeräten gleich bar bezahlen oder hat man Anspruch auf eine Rechnung mit Zahlschein? Und müsste nicht zumindest ein Skonto abgezogen werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Karin
Baronyai

Sobald eine Leistung oder ein Werk ordnungsgemäß erbracht ist, ist die Rechnung fällig. Ein Skonto kann nur nach tatsächlicher Vereinbarung von einer Rechnung abgezogen werden. Ein Zahlungsziel von zum Beispiel 14 Tagen ist ebenfalls nur bei konkreter Vereinbarung möglich. Die angesprochene Vorgangsweise, dass ein Handwerker nach Erledigung seiner Arbeit sofort ein Entgelt verlangt, ist somit rechtlich gedeckt. Eine schriftliche Rechnung ist natürlich zu legen.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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