Meinen Geburtstag wollte ich in einem Lokal feiern. Bei einem Restaurant, wo ich mich erkundigte, wollte man für 30 Gäste eine Vorauszahlung von 450 Euro. Ist so etwas überhaupt erlaubt?
Ja. Es ist zulässig, eine Mindestkonsumation und zur Absicherung eine Vorauszahlung zu vereinbaren. Aber nicht alle Gastronomiebetriebe verlangen das. Daher sollten Sie prüfen, ob andere Anbieter bessere Angebote machen und auf die Vorleistung – sprich: Anzahlung – verzichten. Zahlungskonditionen können grundsätzlich frei vereinbart werden. Natürlich ist es im Interesse des Konsumenten, erst nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Dagegen ist es im Interesse des Anbieters, schon früher Geld zu bekommen, da er sonst womöglich seinem Geld nachlaufen muss.