"Ich habe im Fachhandel hochwertige Trekkingstöcke gekauft. Auf der Herstellerwebsite habe ich dann gesehen, dass das Modell nicht mehr im Sortiment ist. Muss ein Auslaufmodell im Geschäft nicht gekennzeichnet oder verbilligt angeboten werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Manuela Robinson.
Mag. Manuela Robinson |
Keine gesetzlichen Verpflichtungen
Eine Verpflichtung, Auslaufmodelle verbilligt anzubieten, gibt es nicht. Auch ein Hinweis, dass es sich nicht um das neueste Modell handelt, ist nur dann erforderlich, wenn dies explizit im Verkaufsgespräch thematisiert wird. Eine allgemeine Informationspflicht besteht hier leider nicht. Natürlich muss der Händler auch bei Auslaufmodellen für etwaige Mängel im Rahmen der Gewährleistung einstehen.
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