Firmen sparen beim Service, der Konsument darf dafür mehr arbeiten. Außerdem: Reaktionen zum Test Kürbiskernöl und über unsere Konkurrenz. - Ein Kommentar von VKI-Geschäftsführer Franz Floss.
VKI-Geschäftsführer Franz Floss |
Nicht nur in eigener Sache
Für die Reise nach Brüssel hatte ich einen AUA-Flug gebucht. Doch beim Online-Check-in kannte das System trotz mehrerer Versuche meine Flugdaten nicht. Auch die Online-Help-Funktion brachte mich nicht weiter. Schließlich landete ich in der Warteschleife der Telefonhotline und erfuhr nach längerem Ausharren, dass der Flug von Brussels Airlines durchgeführt werde und ich dort einchecken solle. Dazu brauchte ich aber eine andere Flugnummer als jene in der AUA-Reservierung. Die bekam ich nach einem weiteren Anruf.
Aufwand an Konsumenten ausgelagert
Unter dem Deckmantel "besonderes Service“ wird da dem Konsumenten unbezahlte Arbeit unterschoben. Das trifft besonders ältere Mitbürger, die mit den neuen Techniken nicht so vertraut sind. Barabhebungen kosten bei vielen Bankkassen extra, ebenso Zahlungen an Mobilfunkbetreiber mit Erlagschein. Unsere Klage gegen die Erlagscheingebühr haben wir in erster und zweiter Instanz gewonnen; sie liegt momentan beim Höchstgericht und dem EUGH. Inzwischen wird die Erlagscheingebühr weiter eingehoben und wir empfehlen, sie nur mit schriftlichem Vorbehalt zu akzeptieren, um sie nach Rechtsklärung einklagen zu können.
Kürbiskernöl: Wir stehen zu unserem Testergebnis
Die Herkunft der Kerne fürs Kürbiskernöl (Test 6/2012 ) fand breite Beachtung. Was Insider schon lange hinter vorgehaltener Hand preisgaben, wurde im Test bestätigt: Ein Großteil der Kerne kommt nicht aus Österreich. Von den betroffenen Herstellern bzw. Vertriebsfirmen wurde die Testmethode in Zweifel gezogen – geklagt hat aber niemand. Wir bleiben dabei: Unser Test ist korrekt!
Konsumentenschutz: Trittbrettfahrer
Ein Trittbrettfahrer ist der "Verein für Konsumentenschutz". Immer wieder bekommen wir Beschwerden von Konsumenten, die gutgläubig bei diesem Verein gelandet sind. Geworben wird für eine Jahresmitgliedschaft um 92 Euro plus einmalige Einschreibgebühr von 30 Euro. Wer dort nicht gut beraten wird, kommt oft zu uns mit der Bitte um Hilfe. Die Trittbrettfahrer profitieren von unserem guten Namen. Eine Änderung ihres Namens können wir rechtlich leider nicht erzwingen.
Ihre Meinung ist mir wichtig!