"Auf Märkten ist die Waage oft so platziert, dass Kunden die Anzeige nicht ablesen können. Man muss also darauf vertrauen, dass der Verkäufer korrekt verrechnet. Ist das so in Ordnung, oder müsste die Waage im Sichtbereich des Kunden aufgestellt sein?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier unsere Ernährungswissenschaftlerin Mag. Martina Karla Steiner.
Das Gesetz schreibt vor, dass es dem Konsumenten möglich sein muss, den Messvorgang mitzuverfolgen. Meistens ist das auch der Fall. Wenn nicht, kann man ruhig darauf bestehen, dass die Waage so aufgestellt wird, dass man die Anzeige sehen kann.
Anzeige muss sichtbar sein
Befürchtet man, "über den Tisch gezogen" zu werden, sollte man am besten die Lebensmittelpolizei verständigen. In Wien und größeren Städten ist diese beim jeweiligen Marktamt angesiedelt, sonst bei den Bezirkshauptmannschaften, Abteilung Lebensmittelkontrolle.