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Konsument International - Konsument 10/2001

Nutzlose Medikamente

4490 verschiedene Medikamente, die von den französischen Ärzten häufig verschrieben werden, hat die Gesundheitsbehörde AFSSAPS unter die Lupe genommen. Das unerfreuliche Ergebnis: 835 davon – das sind immerhin 18,6 Prozent – wurden mit dem vernichtenden Urteil „ungenügend“ bewertet.

Das bedeutet, dass diese Pillen, Salben und Wässerchen schlicht und einfach wirkungslos sind. Prozentmäßig besonders schlecht schnitten Medikamente für die Atemwege ab, gefolgt von solchen für die Haut, den Magen und den Herz- und Kreislaufbereich.

Nicht existente Zeugen

Ein Wohnmobilhersteller führte in einem Werbefolder mehrere vertrauenswürdige Personen an, die sich nach Absolvierung von Testfahrten vor lauter Lob über das Vehikel überwarfen. Allerdings leistete sich die Firma mit einer Fußnote selber keinen guten Dienst. Diese lautete: „Nicht alle oben angeführten Personen existieren tatsächlich.“ Ob die Kunden die Ehrlichkeit schätzen?

Verschnupfte Taschentuchbenützer

Einkaufen erfordert zum Teil mathematische Fähigkeiten, die über das herkömmliche Maß hinausgehen, berichtet die Zeitschrift „Consumer Reports“. Etwa beim Kauf von Taschentüchern der Marke „Puffs“. Die alte Verpackung enthielt 250 Tücher, die neue, gleich teure, nur noch 216, die noch dazu eine Spur schmäler sind. Dafür sind sie freilich um 25 Prozent dicker als die alten. Rein gewichtsmäßig mag es ja sein, dass man nicht ungünstiger als bisher aussteigt. Tatsache ist aber, dass die Packung schneller leer ist. Die Vermutung liegt nahe, dass vor allem der Hersteller von der Neuerung profitiert.

Nutzloses Geschenk

Ein belgischer Versandhauskunde erhielt anlässlich seines Geburtstags einen Gutschein über eine Gutschrift, den er bei der nächsten Bestellung einlösen konnte. Die Gültigkeit des Gutscheins war auf einen Monat begrenzt. So weit, so gut, doch der Gutschein trudelte ganze vier Tage vor Ablauf beim Kunden ein. Und damit nicht genug: Seine (theoretische) Gültigkeit fiel in einen Zeitraum, in dem das Versandhaus keine Gutscheine akzeptierte, weil es hier die Abverkäufe angesetzt hatte.

Rundum-Augenschutz

Namen sind Schall und Rauch – dies gilt nicht zuletzt in der Geschäftswelt. Die „Amber Drive“-Sonnenbrille garantiert Rundumschutz für die Augen, doch anders als der Name suggeriert, ist das Tragen beim Autofahren keinesfalls zu empfehlen. Die gelb gefärbten Gläser absorbieren nämlich das blaue und ultraviolette Licht. Positiv, wenn man am Strand liegt, doch im Straßenverkehr kann dies zur Folge haben, dass man die Signallichter der Verkehrsampel farblich nicht mehr unterscheiden kann!

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