Gutschein mit Haken
Ein der Zeitung beigelegter Gutschein für einen verbilligten Gartentisch kam einer belgischen Familie gerade recht. Schnurstracks machte sie sich zum Geschäft auf, um das wohlfeile Stück zu erwerben. Doch der Verkäufer verweigerte die Einlösung des Gutscheins, es sei denn, die Kunden würden die dazugehörigen Sessel – zum Normalpreis – ebenfalls erwerben. Eine Bedingung, von der auf dem Gutschein kein Wort zu finden war. Das Ende der Geschichte: Da der Verkäufer nicht zu erweichen war, blieben die potenziellen Kunden ebenfalls standhaft und kauften den Tisch in einem anderen Geschäft.