Uneinlösbare Gutscheine
Herr Mag. Danich aus Wien besitzt eine Kreditkarte von
American
Express
. Dort gibt es ein Membership Reward Programm, bei dem man
Bonuspunkte und damit Leistungen verschiedener Amex-Vertragspartner lukrieren
kann. So bestellte Herr Danich zwei Gutscheine für das Restaurant Artner. Aber
dort beschied man ihm bei der telefonischen Reservierung, dass man weder die
Gutscheine noch die American-Express-Karte akzeptieren werde. Ergrimmt wandte
sich Herr Danich an American Express: Immerhin wurde der Gastro-Tempel im
Prospekt und auf der Homepage beworben. Bei der Kreditkartenfirma wollte man der
Sache nachgehen. Aber dann hörte er längere Zeit nichts mehr. Was ihn wurmte:
Nicht nur, dass ihm seine unnütz verbrauchten Bonuspunkte nicht rückgebucht
wurden, wurde das Restaurant auch nach wie vor als Partner auf der
American-Express-Homepage geführt. Und weil seine telefonischen Vorstöße alle im
Sand verliefen, wandte er sich schließlich an die Pressesprecherin in
Deutschland – das ist die einzige Stelle, mit der man bei diesem Unternehmen per
E-Mail in Kontakt treten kann. Immerhin: Der Öffentlichkeitsarbeiterin war die
Sache dann doch peinlich und sie schaltete den Direktor für Österreich ein. Der
entschuldigte sich in aller Form: Herrn Mag. Danich wurden die Punkte wieder
gutgeschrieben; zusätzlich bekam er als Entschädigung 3000
Extra-Punkte. Und
das Restaurant, das die Karten von American Express verweigert, wurde endlich
aus den Internet-Seiten der Kreditkartenfirma eliminiert.