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Vivani Edel Bitter 70 % Cacao - Was heißt da vegan?

[Asset Included (Id:318881359051;Type:Bild)] Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Edel Bitter Schokolade von Vivani mit widersprüchlichen Angaben zur Beschaffenheit.

 

Vivani Edel Bitter 70 % Cacao; Bild: C. Pandur/VKI
Vivani Edel Bitter 70 % Cacao; Bild: C. Pandur/VKI

Vivani Edel Bitter 70 % Cacao; Bild: C. Pandur/VKI

Vivani Edel Bitter 70 % Cacao: Auf der Packung ist die Schokolade als "vegan" ausgelobt; Bild: C. Pandur/VKI
Vivani Edel Bitter 70 % Cacao: Auf der Packung ist die Schokolade als "vegan" ausgelobt; Bild: C. Pandur/VKI

Vivani Edel Bitter 70 % Cacao: Auf der Packung ist die Schokolade als "vegan" ausgelobt; Bild: C. Pandur/VKI

Vivani Edel Bitter 70 % Cacao: Das Kleingedruckte zeigt, das Produkt kann auch Bestandteile von Millch enthalten. Bild: C. Pandur/VKI
Vivani Edel Bitter 70 % Cacao: Das Kleingedruckte zeigt, das Produkt kann auch Bestandteile von Millch enthalten. Bild: C. Pandur/VKI

Vivani Edel Bitter 70 % Cacao: Das Kleingedruckte zeigt, das Produkt kann auch Bestandteile von Millch enthalten. Bild: C. Pandur/VKI

Bestandteile von Milch in veganem Produkt

Das steht drauf: Vivani Edel Bitter 70 % Cacao

Gekauft bei: Basic

Das ist das Problem

Wer sich vegan ernährt, vermeidet Lebensmittel mit Zutaten tierischen Ursprungs. Vivani Edel Bitter 70 % Cacao ist auf der Packung als vegan gekennzeichnet. Der Aufdruck signalisiert: Diese Schokolade ist ausschließlich aus pflanzlichen Zutaten erzeugt. Sie scheint somit auf den ersten Blick das Richtige für Schokotiger zu sein, die auf vegane Ernährungsweise setzen.

Bestandteile von Schalenfrüchten, Milch und Gluten

Liest man dann auch das Kleingedruckte auf der Packungsrückseite, findet man aber gleich nach der Zutatenliste den Hinweis „kann Bestandteile von Schalenfrüchten, Milch und Gluten enthalten“. Wie bitte?
Aktuell gibt es weder auf EU-Ebene noch in Österreich rechtsverbindliche Kriterien, die vegane und vegetarische Lebensmittel erfüllen müssen. Im Frühjahr 2016 wurden bei der Verbraucherschutzministerkonferenz in Deutschland Definitionen für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ erarbeitet. Diese Vorschläge sollen nun als Grundlage für eine europaweite Definition dienen.

Auf freiwillige Hinweise angewiesen

Derzeit ist für Konsumenten bei verarbeiteten Lebensmittel in der Regel nicht eindeutig ersichtlich, ob diese Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten. Lösungsmittel oder Verarbeitungshilfsstoffe sind beispielsweise nicht kennzeichnungspflichtig, bei Zutaten wie Zusatzstoffen fehlen meist Angaben über ihre Herstellung oder Gewinnung. Daher sind Konsumenten auf zusätzliche freiwillige Hinweise wie „vegan“ angewiesen. Der ebenfalls freiwillige Hinweis „kann Spuren von … enthalten“ bezieht sich auf Allergene, die unbeabsichtigt, etwa durch Verunreinigung, in ein Lebensmittel gelangen. Manche Allergene (z.B. Milch) sind tierischen Ursprungs.

Deutlicher Hinweis auf der Verpackung wünschenswert

Kann ein Hersteller nicht ausschließen, dass während des Produktionsprozesses unbeabsichtigt Spuren von Rohstoffen tierischen Ursprungs in das Produkt gelangt sind, sollte auf der Packung gleich neben der Auslobung „vegan“ groß und deutlich mit darauf hingewiesen werden. Im Kleingedruckten wird diese Information leicht übersehen.
 

Reaktion der Firma Ecofinia

Was Ecofinia dazu sagt, dass in Vivani Edel Bitter 70 % Cacao trotz der Auslobung „vegan“ möglicherweise Spuren von Milch enthalten sind.

„Lebensmittelrechtlich gibt es keine gesetzliche Grundlage, welche verbietet, ein Produkt ,vegan‘ zu kennzeichnen, obwohl Spuren von Rohstoffen tierischen Ursprungs enthalten sein können.
Entscheidend ist hierbei, dass in der Rezeptur keine Zutaten tierischen Ursprungs verwendet werden. Potentielle Spuren gelten nicht als Zutat. Zudem gibt es keine klare gesetzliche Definition zum Begriff ,Spuren‘. Wir richten uns daher nach den Einschätzungen unabhängiger Vegan-Interessenverbände, wie der ,Vegan Society‘, die bereits im Jahr 1944 gegründet wurde und über eine ausreichende und weltweit geschätzte Expertise verfügt.
Auf der Webseite der Organisation heißt es:

‘[...] we would not be against a food that is labelled as vegan carrying a warning on the label that it is produced in a factory or on a line where certain dairy products or allergenic foods are also handled and used. We would also not be against a 'may contain ...' warning. In fact we would consider it to be advantageous. It is important for safety reasons for consumers to know that possible allergens may be present.’
(Quelle: https://www.vegansociety.com/resources/nutrition-and-health/allergen-labelling)

Was den möglichen Eintrag von Milchspuren anbelangt, ist unsere Qualitätssicherung sehr engagiert, ihr Allergenmanagement so zu optimieren, dass mögliche Kreuz-Kontaminationen effektiv reduziert werden können. Hierfür nötige Maßnahmen, wie beispielsweise die Implementierung neuer Tanks für vegane Schokoladenmasse, wurden bereits ergriffen. Dank modernster Reinigungsverfahren wird zudem eine bestmögliche Reinigung der Rohranlangen gewährleistet.“

EcoFinia GmbH / VIVANI
28. 10. 2016

Wir meinen: Wichtige Hinweise bitte deutlich vorne auf der Packung aufdrucken, statt sie im Kleingedruckten zu verstecken.
 

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