Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Wasabi Paste fast ohne Wasabi. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Wasabi Paste fast ohne Wasabi. |
Vitasia Wasabi Paste: Wasabi steht vorne auf dem Produkt groß oben. Doch wie viel ist wirklich drin? Bild: U. Romstorfer/VKI
Vitasia Wasabi Paste: In der Zutatenliste werden aufmerksame Konsumenten fündig: Die Paste besteht hauptsächlich aus Meerrettich und nur zu 3,5% aus Wasabi. Bild: U. Romstorfer/VKI
Das steht drauf: Vitasia Wasabi Paste
Gekauft bei: Lidl
Wasabi – scharfer, hellgrüner japanischer Meerrettich – gehört als Würze zu japanischen Gerichten wie Sushi oder Sashimi einfach dazu. Bei uns ist Wasabi vor allem als Pulver oder als Paste erhältlich. Frische Wurzeln gibt es nur in Spezialgeschäften.
Lidl bietet unter der Eigenmarke Vitasia Wasabi Paste in der Tube an. Auf der Vorderseite der Tube steht groß und deutlich Wasabi Paste. Zusätzlich ist ein Schälchen mit einem Klecks Wasabi abgebildet. Dennoch steckt in diesem Produkt kaum Wasabi drinnen.
Das erfährt man aber nur, wenn man auch die Aufschrift auf der Tubenrückseite liest. „Wasabi Paste, scharfe Meerrettichpaste mit 3,5 % Wasabi“, lautet die Sachbezeichnung. Meerrettich ist aber kein japanischer Kren, sondern europäischer!
Das vollmundig als Wasabi Paste bezeichnete Produkt besteht demnach nur zu einem geringen Anteil aus Wasabi. Als Zutaten der Paste sind 75 % Meerrettich, 10 % Meerrettichpulver, Senfkörner gemahlen, Speisesalz, 3,5 % Wasabi, Rapsöl, Meerrettichöl, Säuerungsmittel: Citronensäure, Gewürzextrakt, Farbstoff: Kupferkomplexe der Chlorophylle und Chlorophylline aufgelistet.
Jetzt ist auch klar, woher diese Paste ihre grüne Farbe hat. „Gefärbter Meerrettich bzw. Kren-Paste mit 3,5 % Wasabi“ wäre hier als Produktbezeichnung bei Weitem passender und ehrlicher!
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Was Lidl dazu sagt, dass die Vitasia Wasabi Paste kaum Wasabi enthält.
„Mit der Verpackungsaufmachung will der Hersteller sein Produkt bewerben, zum Kaufen anregen und dem potenziellen Kunden auf den ersten Blick zeigen, welche geschmacksgebenden oder charakteristischen Zutaten das Produkt enthält.
Aufgrund der starken Schärfe von Wasabi wird in Wasabi-Paste der Wasabi-Meerrettich üblicherweise mit normalem Meerrettich kombiniert. Bereits wenig mehr an Wasabi macht die Paste für den durchschnittlichen Verbraucher nicht mehr genießbar. Da der Wasabi für das Produkt aber charakteristisch ist, wird er auch abgebildet bzw. genannt. Dies ist aus nachvollziehbaren Gründen zum Beispiel auch bei Wasabi-Chips so.
Dabei besteht keine Verpflichtung zur „rezepturmengengenauen“ Abbildung im Sinne von „geringe Gehalte – kleine Abbildung“. Es gibt auch kein Verbot der Abbildung von in geringen Mengen verwendeten Zutaten. Der Anteil von Wasabi ist bei der genannten Paste rechtlich einwandfrei und für jeden Kunden nachvollziehbar auf der Packung angegeben. Im Verzeichnis der Zutaten steht die eindeutige prozentuale Inhaltsangabe.“
Lidl Österreich GmbH
21.10.2014
Wir meinen: Es ist wohl selbstverständlich, Produkte rechtlich korrekt zu deklarieren. Aber Wasabi groß auf die Tube schreiben und eine Paste mit nur 3,5 % Wasabi-Anteil einfüllen, ist sicher nicht konsumentenfreundlich.
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