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Tante Fanny Frischer Blech-Pizzateig - Verwirrend gekennzeichnet

Lebensmittel-Check

 

Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Blech-Pizzateig, der mit Olivenöl extra vergine wirbt, aber laut Zutatenliste mehr Sonnenblumen- als Olivenöl enthält.

 

Tante Fanny Frischer Blech-Pizzateig (Bild: VKI)
Tante Fanny Frischer Blech-Pizzateig (Bild: VKI)

Tante Fanny Frischer Blech-Pizzateig (Bild: VKI)

Der Aufdruck "2 % Olivenöl" auf der Packungsvorderseite lässt annehmen, dass im Produkt nur Olivenöl enthalten ist. (Bild: VKI)
Der Aufdruck "2 % Olivenöl" auf der Packungsvorderseite lässt annehmen, dass im Produkt nur Olivenöl enthalten ist. (Bild: VKI)

Der Aufdruck "2 % Olivenöl" auf der Packungsvorderseite lässt annehmen, dass im Produkt nur Olivenöl enthalten ist. (Bild: VKI)

Laut Zutatenliste ist aber auch Sonnenblumenöl verarbeitet und das Sonnenblumenöl steht in der Zutatenliste noch vor dem Olivenöl. (Bild: VKI)
Laut Zutatenliste ist aber auch Sonnenblumenöl verarbeitet und das Sonnenblumenöl steht in der Zutatenliste noch vor dem Olivenöl. (Bild: VKI)

Laut Zutatenliste ist aber auch Sonnenblumenöl verarbeitet und das Sonnenblumenöl steht in der Zutatenliste noch vor dem Olivenöl. (Bild: VKI)

Mehr Sonnenblumen- als Olivenöl

Das steht drauf: Tante Fanny Frischer Blech-Pizzateig

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

"Mit 2 % Olivenöl extra vergine" heißt es vorne auf der Packung Tante Fanny Frischer Blech-Pizzateig. Eine Kundin las auch die Produktkennzeichnung auf der Packungsrückseite genau und wurde bei der Zutatenliste prompt stutzig. In der Liste sind die Zutaten in absteigender Reihe ihres Gewichtsanteils im Produkt angeführt; vor Olivenöl war hier Sonnenblumenöl gelistet. "Beim Tante Fanny Blech Pizzateig steht groß vorne drauf ,2 % Olivenöl‘. Tatsächlich ist jedoch mehr Sonnenblumenöl als Olivenöl enthalten. Finde ich nicht o.k.", schrieb sie uns.

Gleich viel Oliven- wie Sonnenblumenöl

Der Aufdruck "2 % Olivenöl" auf der Packungsvorderseite lässt annehmen, dass im Produkt nur Olivenöl enthalten ist. Wird laut Zutatenliste aber auch Sonnenblumenöl im Teig verarbeitet und das Sonnenblumenöl in der Zutatenliste noch dazu vor dem Olivenöl gereiht, ist eine Irritation bei den Kunden absehbar. Denn das bedeutet, dass im Teig mehr vom Sonnenblumenöl als vom groß angekündigten Olivenöl drin ist.

Wir fragten bei Tante Fanny Frischteig nach: Olivenöl extra vergine und Sonnenblumenöl seien in der Rezeptur etwa gleich gewichtet, Olivenöl könnte daher eigentlich auch vor Sonnenblumenöl gereiht werden, meinte man bei Tante Fanny.

Kennzeichnung verwirrend

Ist ein Produkt nach bestimmten Zutaten benannt bzw. sind bei einem Produkt bestimmte Zutaten extra ausgelobt, müssen diese nach der sogenannten QUID-Regelung (QUID = quantitative ingredients declaration) in der Zutatenliste zusätzlich in Prozent ausgewiesen sein. Diese Vorgabe ist bei Tante Fanny Blech-Pizzateig erfüllt.

Aber: Wird auf einer Verpackung eine Ölsorte groß als Zutat angekündigt, sollte auf die anderen enthaltenen Ölsorten und deren Anteile im Produkt ebenso groß hingewiesen werden!

Reaktion der Firma Tante Fanny Frischteig

Was Tante Fanny Frischteig dazu sagt, dass in ihrem Blech-Pizzateig nicht nur das groß angepriesene Olivenöl, sondern auch Sonnenblumenöl enthalten ist:

"Es ist richtig, dass der Tante Fanny Blech-Pizzateig auch den Hinweis ,mit 2 % Olivenöl extra vergine‘ trägt. Dies auch um darauf hinzuweisen, dass es sich hier um einen Pizzateig im italienischen Stil und nicht um einen ,eher amerikanischen‘ Stil (wie z.B. Dosenteig) handelt.

In unserer Rezeptur ist jedoch neben Olivenöl extra vergine auch Sonnenblumenöl enthalten. Die Zutaten sind etwa gleich gewichtet, d.h. Olivenöl könnte eigentlich auch vor Sonnenblumenöl gereiht werden.

Die Gewichtung der Schriftgröße ist aber auch DEUTLICH unterschiedlich: die Produktbezeichnung ,Blech-Pizzateig‘ wird mit Schriftgröße 1,5 cm geschrieben, der Hinweis mit 3 mm.

Wir lassen unsere Frischteige auch regelmäßig von einer staatlich autorisierten Untersuchungsanstalt auch in Bezug auf Kennzeichnungsprüfung untersuchen. Hier gab es auch noch nie einen Grund zur Beanstandung."

Tante Fanny Frischteig GmbH

17.04.2018

Wir meinen: Bitte eine klare und unmissverständliche Produktkennzeichnung!

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