Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Dinkel-Pasta von Spar Natur pur, die mit Bio-Dinkel aus Österreich wirbt, aber in Italien erzeugt wird. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Dinkel-Pasta von Spar Natur pur, die mit Bio-Dinkel aus Österreich wirbt, aber in Italien erzeugt wird. |
Spar Natur pur Bio Dinkel Mezze Penne: Das Produkt wirbt mit Österreich-Bezug. „Bio-Dinkel aus Österreich“ liest man auf der Verpackung. Bild: VKI
Spar Natur pur Bio Dinkel Mezze Penne: Auf der Rückseite erfährt man aber, dass das Produkt in Italien hergestellt wurde. Bild: VKI
Das steht drauf: Spar Natur pur Bio-Dinkel-Pasta Mezze Penne
Gekauft bei: Spar
Auf der Packung Bio-Dinkel-Pasta Mezze Penne von Spar Natur pur ist ein rot-weiß-rotes Band mit der Auslobung „Bio-Dinkel aus Österreich“ aufgedruckt. Gleich daneben steht: „original italienische Rezeptur“.
Bei diesem Produkt ist allerdings nicht nur die Rezeptur italienisch, es wird auch in Italien hergestellt. Um das zu erfahren, muss man aber erst das Kleingedruckte auf der Packungsrückseite lesen. Dort ist nämlich „Bio-Dinkel zu 100 % aus Österreich, gefertigt in Piemont/Italien“ angegeben.
Nicht nur diese Angaben fand eine Kundin ziemlich verwirrend. Nachdem sie auch das Kleingedruckte studiert hatte, fragte sie sich, ob die Teigwaren überhaupt aus Dinkel hergestellt werden. Denn laut Zutatenliste besteht die Pasta aus „Dinkelgrieß (Weizen) aus biologischer Landwirtschaft“. Die Leserin wollte von uns wissen: „Ist hier nun Weizen enthalten, und wenn ja, wie viel?“ Außerdem irritierte sie der Hinweis „kann Spuren von Soja enthalten“.
Entsprechend der EU-Lebensmittelinformationsverordnung gehört glutenhaltiges Getreide zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Weizen, Roggen, Gerste und Hafer müssen als glutenhaltige Getreide in Produktdeklarationen genannt werden. Dinkel ist eine Weizenart. Laut EU-Kommission müssen Hersteller bei der Verwendung von Dinkel eindeutig auf Weizen Bezug nehmen. Auf der Verpackung nur Dinkel anzugeben, genügt nicht.
Diese Bestimmung macht vor allem für Personen Sinn, die eine Weizenallergie haben. Denn sie sollten auch auf Dinkel verzichten. Die Angabe Dinkelgrieß (Weizen) auf der Packung Natur pur Bio-Dinkel-Pasta entspricht dieser Vorgabe. Aus unserer Sicht wäre es allerdings besser, wenn Dinkel ebenfalls in die Allergen-Liste der EU-Lebensmittelinformationsverordnung aufgenommen wäre. Denn dann müssten Hersteller nicht mehr auf verwirrende Wortkombinationen wie „Dinkel (Weizen)“ oder „Weizen (Dinkel)“ zurückgreifen.
Die Angabe „kann Spuren von … enthalten“ erfolgt auf freiwilliger Basis und dient den Herstellern zur Absicherung. In Betrieben werden üblicherweise mehrere Produkte hergestellt. Es kann nicht immer ausgeschlossen werden, dass während des Produktionsprozesses eventuell kleinste Restmengen von Zutaten in Erzeugnisse eingebracht werden, die diese Zutaten normalerweise nicht enthalten. Die freiwillige Angabe „kann Spuren von … enthalten“ ist unserer Ansicht nach aber keine sichere Information. Manche Hersteller neigen dazu, lange Listen möglicher Allergenspuren zu verfassen und schränken so die Produktauswahl für Allergiker unnötig ein. Andererseits ist aber auch nicht sicher, dass Produkte ohne einen derartigen Hinweis frei von Verunreinigungen sind.
Was Spar zur Verwirrung stiftenden Produktdeklaration der Natur pur Bio-Dinkel-Pasta Mezze Penne sagt.
„In unserem Produkt SPAR Natur pur Pasta Dinkel ist 100 % Bio-Dinkelgrieß aus Österreich enthalten. Die Bezeichnung ,Weizen‘ in Klammer, ist aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung anzuführen, da es sich bei Dinkel um ein weizenähnliches Produkt handelt.
Auch wir haben schon öfters die Erfahrung gemacht, dass diese gesetzliche Änderung die Kundschaft mehr verwirrt als aufklärt, jedoch können wir nicht umhin, uns bei der Deklaration an die geltenden Verordnungen zu halten.“
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
19.3.2019
Wir meinen: Selbstverständlich müssen geltende Verordnungen eingehalten werden. Doch mit Österreich-Bezug sollte unserer Ansicht nach nur dann geworben werden, wenn sowohl die Rohstoffe aus Österreich stammen als auch die Herstellung in Österreich erfolgt.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
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