Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Schokoladentörtchen von Traiteur de Paris, die für Vegetarier ungeeignet sind, weil sie Spuren von Schalentieren, Fisch und Weichtieren enthalten können. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Schokoladentörtchen von Traiteur de Paris, die für Vegetarier ungeeignet sind, weil sie Spuren von Schalentieren, Fisch und Weichtieren enthalten können. |
Traiteur de Paris, Le moelleux au chocolat: In dieser Süßigkeit befinden sich Zutaten, mit denen der Käufer nicht rechnet. Außerdem weist die Verpackung darauf hin, dass allergieauslösender Zutaten enthalten sind. Bild: U. Romstorfer/VKI
Traiteur de Paris, Le moelleux au chocolat: Schokotörtchen, die sich nicht für Vegetarier und Allergiker eignen. Bild: U. Romstorfer/VKI
Das steht drauf: Traiteur de Paris, Le moelleux au chocolat
Gekauft bei: Spar Gourmet
Eine Packung Le moelleux au chocolat von Traiteur de Paris. Auf der Vorderseite des Kartons ist ein appetitliches Schokoladentörtchen mit flüssigem Kern abgebildet. In diesem Kuchen vermutet man Zutaten wie Eier, Butter, Zucker, Schokolade, Mehl, Milch, … Wer ganz genau wissen will, woraus der Kuchen zubereitet ist, sucht auf der Packung die Zutatenliste und – staunt über die mitgelieferte Allergeninformation: „ENTHÄLT glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Soja. Kann Spuren von Sellerie, Schalentieren, Schalenfrüchten, Sesam, Senf, Fisch, Sulfiten, Weichtieren enthalten. Enthält keine Schweinegelatine. Keine gehärteten Fette.“
Wer rechnet damit, dass in einem Schokokuchen Spuren von Schalentieren, Fisch und Weichtieren enthalten sein können? Und: Warum ist nicht gleich auf den ersten Blick auf die Packung zu erkennen, dass diese Schokoladentörtchen daher auch für Vegetarier nicht geeignet sind?
Die Kennzeichnung von Allergenen ist obligatorisch und wichtig. Bei Allergikern können mitunter schon Spuren bestimmter Lebensmittel zu schweren Reaktionen bis hin zu einem lebensbedrohlichem anaphylaktischen Schock führen.
Allergien können durch viele Lebensmittel ausgelöst werden, doch von 14 (dazu zählen u.a. glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier) ist bekannt, dass sie besonders häufig Probleme verursachen. Hersteller sind daher verpflichtet, diese Lebensmittel auf der Verpackung anzugeben, wenn sie in einem Produkt enthalten sind.
Bei Produkten, deren Rezeptur ohne diese Allergene auskommt, kann auf der Verpackung trotzdem der Hinweis stehen, „kann Spuren von … enthalten“. Diese Angabe erfolgt auf freiwilliger Basis und dient den Herstellern zur Absicherung, falls unbeabsichtigt Spuren von Allergenen in das Produkt gelangt sind.
Betriebe erzeugen üblicherweise mehrere Produkte. Trotz gründlicher Reinigung der Maschinen können eventuell kleinste Restmengen von Zutaten über den Herstellungsprozess in Produkte eingebracht werden, die diese Zutaten normalerweise nicht enthalten.
Hinweise auf Spuren allergener Lebensmittel sind für Allergiker aber nicht immer hilfreich. Denn um Haftungsansprüchen entgegenzuwirken, neigen Hersteller mitunter zur Überdeklaration und kennzeichnen Produkte mit umfangreichen Listen möglicher Allergenspuren. Das zieht aber wiederum eine unnötige Einschränkung für Allergiker und strenge Vegetarier bei der Produktauswahl nach sich. Seitens des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung wird an der Entwicklung von Analysemethoden zum sicheren Nachweis von Spuren unerwünschter Lebensmittel in Produkten gearbeitet. Wenn das gelingt, wird der Hinweis „kann Spuren von … enthalten“ in Hinkunft hoffentlich nicht mehr so häufig auf den Etiketten auftauchen.
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Wir wollten von Traiteur de Paris wissen, weshalb in einem scheinbar vegetarischen Produkt wie Schokotörtchen Spuren von Schalentieren, Fisch und Weichtieren enthalten sein können. Unsere Bitte um Stellungnahme blieb bis jetzt unbeantwortet.
Wir meinen: Bitte den Hinweis „für Vegetarier nicht geeignet“ groß auf die Packung schreiben, wenn eine Verunreinigung des Schokotörtchens mit Schalentieren, Fisch und Weichtieren nicht ausgeschlossen werden kann.
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