Diesmal im Lebensmittel-Check:
Trotz der Bewerbung des Gebäcks „Lambertz Vital Klassik“ mit Bildern und einem ansprechenden Werbetext auf der Packung ist das Produkt sehr zuckerreich und enthält auch Palmöl.
Das Versprechen außen auf der Packung und der Inhalt passen nicht zusammen. Während die Packung ein gesundes Produkt vermittelt, steckt sehr viel Zucker im Vital-Gebäck.
Diesmal im Lebensmittel-Check:
Trotz der Bewerbung des Gebäcks „Lambertz Vital Klassik“ mit Bildern und einem ansprechenden Werbetext auf der Packung ist das Produkt sehr zuckerreich und enthält auch Palmöl.
Das steht drauf: Lambertz Vital Klassik
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
„Wer auf der Verpackung ‚Vital‘ und ‚bewusster Lifestyle‘ verspricht, aber 30 Gramm Zucker versteckt, hat wohl eine etwas eigenwillige Vorstellung von ‚bewusst‘“, äußert unser Leser, Herr L., seinen Unmut über besagtes Produkt. Tatsächlich prangt auf der Packungsvorderseite über einer appetitlichen Komposition aus groß abgebildeten Weintrauben, Erdnüssen und Sonnenblumenkernen eine goldene Plakette mit dem Wortlaut „Ballaststoffquelle für einen bewussten Lifestyle“.
Wir haben uns dieses Gebäck näher angeschaut. Ok, nach der Packung zu schließen, könnte es sich um einen gesunden Zwischensnack handeln. Hält das Produkt, was es verspricht?
Ein Blick auf die Zutaten und Nährwerte: Pro 100 Gramm Kekse enthält das Gebäck 3,8 Gramm Ballaststoffe. Die Health-Claims-Verordnung der EU zur Verwendung von gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln sagt Folgendes: „Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Ballaststoffquelle, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm enthält.” Dieses Produkt hält die vorgegebene Mindestgrenze somit knapp ein. Der Aufdruck des Nährstoffclaims ist damit grundsätzlich zulässig, der Hersteller darf ihn auf die Packung drucken.
Jedoch zum Vergleich: Reiswaffeln haben einen ähnlichen Ballaststoffgehalt wie die Lambertz-Kekse. Auch Butterkekse beinhalten rund drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm. Auslobungen zu bestimmten Nährstoffgehalten bedeuten somit noch lange nicht, dass andere oder vergleichbare Produkte geringere Gehalte der beworbenen Nährstoffe aufweisen. Hier lohnt sich der Vergleich der Nährwerttabellen.
Und was sagt die Firma Henry Lambertz dazu? Auf unsere Nachfrage hin informiert der Hersteller über die Einhaltung von Rechtsvorschriften und die korrekte Kennzeichnung seiner Produkte. Klar, davon gehen wir aus.
In 100 Gramm Keksen sind rund 30 Gramm Zucker enthalten. Dieses Verhältnis findet sich beispielsweise auch beim Zuckergehalt von 100 Gramm Ferrero Kindermilchschnitte. Die Zutatenliste unterstreicht den hohen Zuckergehalt zusätzlich: Zucker steht an zweiter Stelle, zuckerreiche getrocknete Korinthen an dritter Stelle und Glukosesirup folgt gleich dahinter.
Die fünfstufige Skala zur freiwilligen Nährwertkennzeichnung ergibt die Bewertung D, also nicht optimal. In der Zutatenliste steht übrigens auch das aus ökologischer und sozialer Sicht kritisierte Palmöl. Wie lässt sich Palmöl mit dem aufgedruckten „bewussten Lifestyle“ vereinbaren? Aufgrund der Verwendung mehrerer tierischer Zutaten wie Butterreinfett oder Milchpulver eignen sich die Kekse für Veganer:innen übrigens nicht.
Ein Blick noch auf die enthaltenen Korinthen. Sie entstammen anderen Weintraubensorten als Rosinen oder Sultaninen und haben Ihren Ursprung in der Gegend von Korinth in Griechenland. Typisch ist ihre rötlich-blaue bis fast schwarzviolette Farbe.
Der Hersteller sieht keinen Anlass für eine Produktänderung.
"Wir stellen höchste Qualitätsansprüche an unsere Produkte und bedauern sehr, dass der Verbraucher Anlass zu einer Beschwerde gesehen hat. Dazu möchten wir gerne wie folgt Stellung nehmen: Als Lebensmittelhersteller sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und tragen daher dafür Sorge, dass die von uns in den Verkehr gebrachten Produkte den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften entsprechen. Im Rahmen der Layoutgestaltung legen wir großen Wert auf eine lebensmittelrechtlich konforme Kennzeichnung unserer Produkte, die den Käufer nicht täuschen soll.
Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erfolgt bei der vorliegenden Verpackung eine korrekte Kennzeichnung aller verpflichtenden Kennzeichnungselemente. Auf dem Frontetikett ist in unmittelbarer und räumlicher Nähe zu dem Begriff „Vital“ die Angabe „Ballaststoffquelle“ aufgeführt. Durch diesen direkten Bezug wird der Begriff „Vital“ unterstützt. Die Auslobung der „Ballaststoffquelle“ fällt unter die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da der Ballaststoffgehalt des Produkts gemäß den im Anhang der Verordnung festgelegten Anforderungen eingehalten wird. Die Angabe „Ballaststoffquelle“ ist rechtlich zulässig. Der ergänzende Hinweis „für einen bewussten Lifestyle“ wird zudem durch die räumliche Nähe bzw. direkten Bezug unterstützend für die Angabe der „Ballaststoffquelle“ herangezogen. Ein Zusammenhang zum Zuckergehalt des Produktes wird nicht suggeriert.
Des Weiteren wird unser Produkt nicht mit einem Nutri-Score beworben und es besteht kein Zusammenhang zu weiteren Aussagen, die darauf verweisen, einen Beitrag zu einer besonders gesunden Ernährung zu leisten. Bei der Herstellung des Gebäcks werden sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten, darunter auch die Leitsätze für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs. Dadurch wird sichergestellt, dass das Produkt rechtlich konform ist. Neben den lebensmittelrechtlichen Anforderungen werden auch die sensorischen Merkmale berücksichtigt, da ausgewählte Zutaten aufgrund ihrer lebensmitteltechnologischen Eigenschaften gezielt zur Geschmacksbildung und zum sensorischen Profil im Allgemeinen beitragen. Dennoch nehmen wir Kritik und Rückmeldungen unserer Kunden sehr ernst und sind immer an der Verbesserung unserer Produkte und ihrer Präsentation interessiert, um eine höchstmögliche Transparenz gegenüber unseren Kunden zu gewährleisten."
Aachener Printen- und Schokoladenfabrik
Henry Lambertz GmbH & Co. KG
18.8.2025
Wenn Sie auf ein Lebensmittel mit “gesunder” Bewerbung stoßen, bleiben Sie kritisch! Lesen Sie die Zutatenliste und die Nährwerttabelle und vergleichen Sie, ob die enthaltenen Informationen mit der Auslobung auf der Vorderseite zusammenpassen.
Vor einiger Zeit kam der „Oryza Milchreis“ in neuer Packung mit 200 Gramm weniger Inhalt als zuvor in den Handel, allerdings um 34 Prozent teurer. Nun gibt es das Produkt wieder mit der ursprünglichen Menge.
Seenlandschaft statt Drachenwand – Herstellung weiterhin in der Steiermark.
Obwohl es zwischenzeitlich aus der Rezeptur entfernt wurde, enthalten die Kokoskuppeln nun wieder Palmöl.
Obwohl groß beworben enthalten die Schwedenbomben “Heidelbeertraum” keine echten Heidelbeerbestandteile.
Ein grober Deklarationsfehler wurde behoben, die Gurken Sticks von Südobst sind nun richtig gekennzeichnet.
“Ohne Süßungsmittel”, hieß es bis jetzt auf dem Etikett. Konsument:innen irritierte, dass das Getränk dennoch Zucker enthielt. Nun wurde diese Auslobung entfernt.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild:
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare