Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Fertigsauce, der laut Packungsaufschrift keine Geschmacksverstärker zugesetzt sind, die aber Hefeextrakt und Aromen enthält. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Fertigsauce, der laut Packungsaufschrift keine Geschmacksverstärker zugesetzt sind, die aber Hefeextrakt und Aromen enthält. |
Knorr Feinschmecker Kräuter Rahm Sauce: laut Packungsaufschrift sind zwar keine Geschmacksverstärker zugesetzt ... (Bild: A.Konstantinoudi/VKI)
... die Fertigsauce enthält aber Hefeextrakt und Aromen. (Bild: A.Konstantinoudi/VKI)
Das steht drauf: Knorr Feinschmecker Kräuter Rahm Sauce
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Knorr Feinschmecker Kräuter Rahm Sauce wirbt auf der Packung mit "Guter Geschmack ist unsere Natur. Natürlich ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, ohne Farbstoffe".
Fertigsaucen wie diese sind zweifellos praktisch. Beutel aufmachen, den Inhalt in Wasser einrühren, kurz kochen lassen, fertig. So "natürlich", wie die Auslobungen auf der Packung nahelegen, ist Knorr Feinschmecker Kräuter Rahm Sauce aber nicht: In der Zutatenliste sind Hefeextrakt und Aromen angeführt.
Hefeextrakt ist eine geschmacksverändernde Zutat; er enthält Glutaminsäure und wirkt daher ähnlich wie der Geschmacksverstärker Glutamat. Glutamat ist nach dem Gesetz ein Zusatzstoff, Hefeextrakt aber nicht – und hat deshalb auch keine E-Nummer.
Steht in der Zutatenliste lediglich "Aroma", ist davon auszugehen, dass es sich um künstliches Aroma handelt. Werden natürliche Aromen oder Extrakte eingesetzt, werden sie in der Regel auch als solche bezeichnet.
Rechtlich gibt es an der Deklaration der Knorr Feinschmecker Kräuter Rahm Sauce nichts zu beanstanden, weil vom Gesetz her weder Hefeextrakt noch Aromen als "geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" gelten. Die Packungsaufschrift ist aber missverständlich. Sind in einem Produkt Hefeextrakt oder Aromen enthalten, sollte es nicht mit dem Hinweis "natürlich ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern" beworben werden.
Was Unilever Austria zur Auslobung seiner Knorr Feinschmecker Kräuter Rahm Sauce sagt:
"Mit unserem Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verdeutlichen wir, dass auf den Einsatz von Geschmacksverstärkern in Form von Zusatzstoffen verzichtet wird. Dagegen können Zutaten, die natürlicherweise eine geschmacksgebende Wirkung haben, wie Hefeextrakt, Tomaten oder Hartkäse, enthalten sein.
Hefeextrakt ist daher kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff oder Geschmacksverstärker, sondern ein Lebensmittel. Er wird in der Regel aus Back- und Bierhefen gewonnen und liegt als feines, wasserlösliches Pulver vor. Hefeextrakt enthält u. a. Aminosäuren, zu denen auch Glutaminsäure zählt – ein natürlicher menschlicher, tierischer und pflanzlicher Eiweißbaustein.
Bei der Herstellung von Lebensmitteln wird Hefeextrakt wegen seines aromatischen Eigengeschmacks zum Würzen herzhafter Produkte verwendet und rundet z. B. Bouillons und Suppen geschmacklich ab. Diese Eigenschaft machen sich auch viele Hersteller von Bioprodukten zunutze, die mit Hefeextrakt ihre Produkte verfeinern. Weitere Lebensmittel mit einem natürlichen Gehalt an Glutamat sind z. B. Parmesankäse, Tomaten, Pilze, Mais, Fisch oder Hühnerfleisch. Ist Hefeextrakt in einem Produkt enthalten, wird er auch als solcher in der Zutatenliste auf der Verpackung genannt.“
Unilever Austria GmbH
20.1.2017
Wir meinen: Lassen Sie sich nicht von vielversprechenden Auslobungen ködern. Nur in der Zutatenliste ist verlässlich angegeben, woraus ein Produkt besteht.
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