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Iglo Country Chicken vom Grill - Endlich vom Markt

, aktualisiert am

   Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Das vorgegrillte Hühnerfleisch von Iglo samt Auslobung "mit 100 % Hühnerbrust" entpuppte sich als in Form gebrachtes, geschnittenes Fleisch. Mit Ausnahme einiger Restposten darf es nicht mehr verkauft werden.

Bild: VKI/K. Schreiner
Iglo Country Chicken - In Form gebrachte Fleischstücke; (Bild: VKI/K. Schreiner)

Iglo Country Chicken - In Form gebrachte Fleischstücke; (Bild: VKI/K. Schreiner)

Bild: VKI/K. Schreiner
Iglo Country Chicken - Nur 76 % Hühnerfleisch; (Bild: VKI/K. Schreiner)

Iglo Country Chicken - Nur 76 % Hühnerfleisch; (Bild: VKI/K. Schreiner)

Keine Hühnerbrustfilets

Das steht drauf

Iglo 2 Country Chicken vom Grill

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das war das Problem

Vor einiger Zeit kritisierten wir Iglo Country Chicken vom Grill. "Mit 100% Hühnerbrust“ prangte auf der Packung, dazu das Bild eines gegrillten Hühnerfilets. Im Überkarton steckten aber keine Filets, sondern geschnittene, in Form gebrachte Fleischstücke. Ein Konsument, der uns auf dieses Produkt aufmerksam machte, beschrieb es – wenig appetitanregend – als „mit gallertartiger, schaumiger Masse durchzogene Hühnerbruststücke, die obendrein bei der Zubereitung in kleine Teile zerfallen“.

Wir ließen Iglo Country Chicken daraufhin in einem Labor untersuchen. Laut Prüfbericht handelte es sich bei diesem Produkt um "Fleischstücke vom Geflügel, umschlossen von brätiger, schaumartiger Masse, in Form gepresst, gebraten, mit weißlicher, fettiger Masse oberseitig überzogen, tiefgekühlt“. Wäre Iglo Country Chicken in Österreich hergestellt worden, hätte es deutlich als "Formfleisch“ deklariert werden müssen. Doch Iglo Country Chicken stammte aus UK, also aus Großbritannien, und dort muss es nicht als Formfleisch gekennzeichnet sein.

So wurde es gelöst

Wir haben Iglo wegen irreführender Werbung geklagt: Auf Filet machen und Formfleisch einfüllen, das geht einfach nicht. Das Gerichtsverfahren endete mit einem Vergleich: Iglo verpflichtete sich, das Produkt nicht mehr zu verkaufen. Davon ausgenommen sind letzte, bereits hergestellte Chargen. Sie dürfen abverkauft werden.

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