Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Körbchen mit verschiedenen Trockenfrüchten. Für die appetitlich-rote Farbe der Kirschen sorgt Azofarbstoff. |
Hopi Trockenfrüchte Rundkorb - Achtung, Azofarbstoff!
Hopi Trockenfrüchte, Bild: VKI/K. Schreiner
Hopi Trockenfrüchte, Zutatenliste; Bild: VKI/K. Schreiner
Hyperaktivität bei Kindern
Das steht drauf: Hopi Trockenfrüchte
Gekauft bei: Interspar
Das ist das Problem
Wenn die Lust auf Süßes, auf eine „gesunde“ Nascherei groß ist, greift man gerne bei getrockneten Früchten zu. Hopi Trockenfrüchte, appetitlich in einem Körbchen arrangierte Datteln, Aprikosen (Marillen), Äpfel, Ananas, Pflaumen und Kirschen, locken auf den ersten Blick mit purer, fruchtiger Süße. Beim Lesen der Zutatenliste zeigt sich allerdings, dass die Trockenfrüchte stark mit Zusatzstoffen behandelt sind. Allein in den getrockneten Kirschen, die nebstbei aus China herangekarrt werden, stecken laut Zutatenliste neben Zucker und Pflanzenöl gleich drei Zusatzstoffe. Einer davon, Farbstoff E 129, ist mit dem Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen.
Warum mit Azofarbstoff?
Der Farbstoff E 129, auch als Allurarot AC bezeichnet, zählt zu den Azofarbstoffen. Diese Farbstoffe müssen von Rechts wegen den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. Diese gesetzliche Auflage ist bei den Hopi Trockenfrüchten erfüllt. An der Kennzeichnung dieser Trockenfrüchte haben wir daher nichts zu kritisieren. Wir fragen uns aber, warum hier überhaupt ein Azofarbstoff eingesetzt wird. Schließlich sind Azofarbstoffe alles andere als harmlos: Viele dieser Farben werden im menschlichen Körper in ihre Ausgangsverbindungen, die als stark krebserregend gelten, aufgespalten. Azofarbstoffe dürfen daher heute in erster Linie nur mehr für das Färben von Fetten, Holz und Papier verwendet werden. Nur einige wenige sind auch zum Färben von Lebensmitteln, Kosmetika und Textilien zugelassen. Nach wie vor stehen diese Farbstoffe unter Verdacht, Allergien und Pseudoallergien auszulösen und Hyperaktivität bei Kindern zu begünstigen (Zappelphilipp-Syndrom).
Künstliche Farbstoffe gefallen nur dem Auge, aber nicht dem Körper
Hersteller Hopi Popi erklärt in seiner Stellungnahme, Kirschen mit dem Farbstoff Allurarot AC zu verwenden, damit das Produkt bunt wird. Ein unnötiger Aufputz, finden wir. Besser, Sie greifen bei Trockenfrüchten zu Bio-Ware. Bio-Trockenfrüchte sind zwar nicht so schön gefärbt wie konventionell erzeugte, dafür meistens ohne Zusatzstoffe. Getrocknete Bio-Marillen beispielsweise sind braun, geschwefelte (Zusatzstoff E 220/Schwefeldioxid) dagegen orange. Und: Konventionell erzeugte Trockenfrüchte sind oft nicht nur geschwefelt, sondern können noch viele weitere Zusatzstoffe enthalten.
Reaktion der Firma Hopi Popi
Was Hersteller Hopi Popi dazu sagt, dass die Kirschen des Trockenfrüchte Rundkorbs Azofarbstoff enthalten.
„Unser Produkt ,Rundkorb – Mischung aus getrockneten und gesüßten Trockenfrüchten‘ ist ein Gemisch aus getrockneten und gesüßten Früchten, das nicht als ,Gesundes Lebensmittel‘ oder ,Organic‘ markiert ist.
Wir bemühen uns, unseren Kunden alle notwendigen Informationen zu geben, damit sie eine klare und komplette Übersicht von unseren Produkten haben. Daher sind alle zugesetzten Substanzen von jedem einzelnen Rohstoff auf dem Produkt und das Ursprungsland genannt.
Die Zusammensetzung des Produktes zeigt, dass die Kirsche den Farbstoff E 129 enthält. Warum wählten wir diese Art von Frucht bzw. diesen Farbstoff aus?
Damit unser Produkt bunt wird, nicht nur was die Zusammensetzung, sondern auch die passenden Farben betrifft. Wir haben die Früchte gesucht, die das gesamte Aussehen des Produktes harmonisch wirken lassen. Und deshalb wählten wir die Frucht mit der roten Farbe – Kirsche.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Menge von Kirschen 0,9 % der Gesamtmenge von den Früchten in einem Korb ist.
Der Farbstoff E 129 kann in dem Produkt in Übereinstimmung mit den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften verwendet werden. Das Produkt erfüllt die Verordnung (EG) Nr.1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.“
HOPI POPI, a.s.
13.11.2012
Wir meinen: Trockenfrüchte mit einem noch dazu problematischen Farbstoff zu „verschönern“ ist schlichtweg unnötig.