Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Schoko-überzogene Kokosriegel mit Schokocreme, die u.a. mit hochprozentigem Alkohol zubereitet sind. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Schoko-überzogene Kokosriegel mit Schokocreme, die u.a. mit hochprozentigem Alkohol zubereitet sind. |
Heindl Habari Coco. (Bild: U. Romstofer/VKI)
Heindl Habari Coco: Die Zutatenliste auf der Rückseite gibt den Alkoholgehalt des Produktes an. (Bild: U. Romstofer/VKI)
Heindl Habari Coco: Die Süßigkeit enthält 80 %vol. Rum. (Bild: U. Romstofer/VKI)
Das steht drauf: Heindl Habari Coco
Gekauft bei: Heindl
Eine Packung Habari Coco von Heindl. Auf der Schachtel sind Kokosriegel und Kokosnussstücke nett arrangiert abgebildet. „Zarter Kokosriegel mit Schokocreme in feinster Vollmilch-Schokolade“ und „… die Lust am Naschen“ ist hier noch zu lesen.
Die Lust am Naschen hat sich bei einer Konsumentin aber rasch wieder verflüchtigt. Denn als sie die Schachtel umgedreht und auch das Kleingedruckte auf der Packungsrückseite gelesen hatte, wusste sie: In Habari Coco ist u.a. auch Inländerrum mit 80 %vol. Alkohol drin.
Für große, erwachsene Naschkatzen, die keine alkoholhaltigen Produkte essen wollen oder dürfen, ist diese Nascherei also nicht geeignet. Und für kleine schon überhaupt nicht: Kinder sollen bei alkoholhaltigen Naschereien grundsätzlich nicht zugreifen, weil sie nicht an den Geschmack von Alkohol gewöhnt werden sollen.
Ist ein Produkt so wie Habari Coco mit Alkohol zubereitet, dann sollte das gleich beim ersten Blick auf die Packung zu erkennen sein. Ein großer Hinweis auf den Alkoholgehalt auf der Packungsvorderseite, und Kunden wissen, woran sie sind.
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Was Heindl dazu sagt, dass Haribo Coco Inländerrum zugesetzt ist.
„Die Produktdeklaration, d.h. die Angaben über Zutaten und Nährwerte auf der Rückseite der Packung entsprechen sowohl inhaltlich als auch formal den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Für 100 g des Produktes, ergeben sich ca. 1 g Alkohol pro Einheit; umgerechnet auf das einzelne Stück sind rund 0,20 g Alkohol enthalten.
Selbstverständlich hat der/die KonsumentIn Recht – ,… auch Kinder könnten dieses Produkt durchaus verzehren‘, wobei das Design der Packung ,alters-neutral‘ – wie die meisten unserer Packungen – gehalten ist und mit keinem Detail auf die Zielgruppe ,Kinder‘ ausgerichtet ist.
Grundsätzlich wäre auf der Vorderseite der Packung ein Anbringen eines Hinweises auf den enthaltenen Alkohol möglich. Dies ist jedoch selbst bei Süßwaren, die sich im Zuge ihrer Werbung explizit an die Zielgruppe ,Kinder‘ richten, absolut nicht branchenüblich.
Unabhängig davon werden wir diese Anregung aufgreifen und bei einem Nachdruck der Packung ggf. berücksichtigen.“
Walter Heindl Ges.m.b.H.
26. 3. 2015
Wir meinen: Branchenüblich und konsumentenfreundlich ist oft zweierlei. Es wäre erfreulich, wenn sich auf der Packung ab der nächsten Auflage tatsächlich ein deutlicher Hinweis auf den Alkoholgehalt fände. Wir bleiben dran.
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