Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Kaugummi-Zigaretten für Kinder wurden mehrfach kritisiert und waren zwischenzeitlich nicht mehr im Handel erhältlich, doch jetzt verkauft Müller die "EVROPA Kaugummi Sticks mit Raucheffekt" der DOK Kindersüßwaren GmbH.
EVROPA Kaugummi Sticks mit Raucheffekt: Süßigkeit verharmlost die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens
Verantwortungsloses Spiel mit zukünftiger Gesundheitsgefährdung durch Zigaretten – Der Hersteller spricht von "Nostalgieprodukt", doch "EVROPA Kaugummi Sticks mit Raucheffekt" gehören nicht ins Kindersortiment.
Das steht drauf: EVROPA Kaugummi Sticks mit Raucheffekt
Gekauft bei: Müller
Das ist das Problem
"Wie kann es sein, dass ein solches Produkt im Jahr 2024 noch verkauft wird? Wo doch klar ist, dass diese Kaugummi-Zigaretten vor allem für Kinder spannend sind – absolut unverantwortlich!" schreibt uns Frau L. und fügt hinzu: "Bei Müller Österreich gesehen und fassungslos!"
"Zigaretten" für Kinder?
Diese Frage stellten wir auch dem Hersteller, der DOK Kindersüßwaren GmbH, und der Handelskette Müller: Wie kann es sein, dass Müller weiterhin Kaugummi-Zigaretten im Süßigkeitensortiment für Kinder verkauft, obwohl ähnliche Produkte aufgrund vielfacher Kritik längst aus dem Handel genommen wurden?
Bereits 2019 berichteten wir im Lebensmittel-Check über ein ganz ähnliches Produkt, das schon damals aussortiert werden sollte.
Die Verpackung der "EVROPA Kaugummi Sticks mit Raucheffekt" sieht ebenfalls aus wie eine echte Zigarettenschachtel. Nur die für "echte" Tabakwaren vorgeschriebenen Warnhinweise und Schockbilder fehlen.
Die Kaugummi-Sticks in Zigarettenform setzen beim Hineinpusten ein Pulver frei, das wie Rauch wirkt – ein zusätzlicher Effekt der Süßigkeit, der auf Kinder faszinierend wirken kann. Das Rauchen von Erwachsenen kann damit leicht nachgeahmt werden, die Bedeutung dieses "erwachsenen Verhaltens" wird imitiert. Warum Kinder mit Süßigkeiten dazu animieren?
Nostalgieprodukt versus Animation zum Rauchen
Der Hersteller, die DOK Kindersüßwaren GmbH, spricht von einem "Nostalgieprodukt". Da das Spiel mit und das Naschen von Kaugummi-Zigaretten aber vor allem Kinder anspricht, besteht die Gefahr, dass sie später zum Rauchen verleitet werden – aus Spaß am nostalgisch positiven Image des Zigarettenkonsums von früher?
Die Werbung für Tabakprodukte ist bereits weitgehend verboten. Für Verkauf und Bewerbung von Kaugummi-Zigaretten gibt es derzeit noch keine gesetzlichen Regelungen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte es unserer Meinung nach keine Produkte geben, die die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens verharmlosen und für Zigaretten werben.
Wir appellieren an die Handelskette Müller, den Verkauf der "EVROPA Kaugummi Sticks mit Raucheffekt" im Kindersortiment zu überdenken. Laut Statistik Austria (Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2022) rauchen 7 bis 12 Prozent der 15-Jährigen täglich. Die Zahlen sind insgesamt rückläufig, Österreich liegt damit aber dennoch über dem europäischen Durchschnitt.
Reaktion der DOK Kindersüßwaren GmbH
Der Hersteller sieht die Kaugummi-Zigaretten als Nostalgieprodukt, das keine rechtlichen Vorschriften verletzt.
"DOK Kindersüßwaren GmbH Kaugummi-Nostalgieprodukte haben eine lange Geschichte und sind für viele Menschen ein Erinnerungsstück an frühere Zeiten. Diese Produkte werden oft als süße Leckerei oder als humorvoller Artikel betrachtet und haben bei vielen Konsumenten einen hohen nostalgischen Wert.
Wir verstehen, dass die Gestaltung dieser Produkte in manchen Fällen Bedenken auslösen kann, insbesondere bei Eltern, die sich um die Botschaften sorgen, die an Kinder vermittelt werden. Wir möchten betonen, dass diese Kaugummi-Nostalgieprodukte den geltenden gesetzlichen Anforderungen vollständig entsprechen und als sicher für den Konsum eingestuft sind.
Unsere Kaugummi-Nostalgieprodukte erfüllen alle relevanten Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die die Kennzeichnung und Sicherheit von Lebensmitteln regelt. Diese Produkte werden als Süßwaren klassifiziert und unterliegen somit den allgemeinen Lebensmittelsicherheitsvorschriften.
Es gibt keine spezifischen rechtlichen Bestimmungen, die den Verkauf dieser Produkte einschränken, solange sie korrekt gekennzeichnet und als solche leicht erkennbar sind. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Produkte klar als Kaugummi und nicht als andere Produkte identifiziert werden können.
Auch wenn unsere Kaugummi-Nostalgieprodukte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, nehmen wir die Wahrnehmung und die Bedenken unserer Kunden sehr ernst. Unser Ziel ist es, Produkte anzubieten, die nicht nur den Geschmack unserer Kunden treffen, sondern auch deren Erwartungen in Bezug auf Sicherheit und Verantwortung entsprechen.
Wir prüfen kontinuierlich die Rückmeldungen unserer Kunden und nutzen diese, um unsere Produktgestaltung und unsere Kommunikation weiter zu verbessern. Ihr Feedback ist uns dabei eine wertvolle Hilfe.
Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Offenheit und Ihr Vertrauen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Kundenservice freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen und sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem Einkauf rundum zufrieden sind."
DOK Kindersüßwaren GmbH
4.10.2024
Reaktion von Müller
Die Handelskette gibt die Stellungnahme des Herstellers wieder: Die Kaugummi-Zigaretten seien als Nostalgieprodukt legal, man wolle aber die Kommunikation verbessern.
"Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihre Bedenken mitzuteilen. Wir schätzen Ihr Feedback sehr und möchten die Gelegenheit nutzen, um auf Ihre Anmerkungen zu den Kaugummi-Nostalgieprodukten in unserem Sortiment einzugehen.
Kaugummi-Nostalgieprodukte haben eine lange Geschichte und sind für viele Menschen ein Erinnerungsstück an frühere Zeiten. Diese Produkte werden oft als süße Leckerei oder als humorvoller Artikel betrachtet und haben bei vielen Konsumenten einen hohen nostalgischen Wert.
Wir verstehen, dass die Gestaltung dieser Produkte in manchen Fällen Bedenken auslösen kann, insbesondere bei Eltern, die sich um die Botschaften sorgen, die an Kinder vermittelt werden. Wir möchten betonen, dass diese Kaugummi-Nostalgieprodukte den geltenden gesetzlichen Anforderungen vollständig entsprechen und als sicher für den Konsum eingestuft sind.
Unsere Kaugummi-Nostalgieprodukte erfüllen alle relevanten Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die die Kennzeichnung und Sicherheit von Lebensmitteln regelt. Diese Produkte werden als Süßwaren klassifiziert und unterliegen somit den allgemeinen Lebensmittelsicherheitsvorschriften.
Es gibt keine spezifischen rechtlichen Bestimmungen, die den Verkauf dieser Produkte einschränken, solange sie korrekt gekennzeichnet und als solche leicht erkennbar sind. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Produkte klar als Kaugummi und nicht als andere Produkte identifiziert werden können.
Auch wenn unsere Kaugummi-Nostalgieprodukte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, nehmen wir die Wahrnehmung und die Bedenken unserer Kunden sehr ernst. Unser Ziel ist es, Produkte anzubieten, die nicht nur den Geschmack unserer Kunden treffen, sondern auch deren Erwartungen in Bezug auf Sicherheit und Verantwortung entsprechen.
Wir prüfen kontinuierlich die Rückmeldungen unserer Kunden und nutzen diese, um unsere Produktgestaltung und unsere Kommunikation weiter zu verbessern. Ihr Feedback ist uns dabei eine wertvolle Hilfe."
Müller Handels GmbH & Co. KG
4.10.2024
Wir empfehlen:
Dass Zigaretten gesundheitsschädlich sind, ist mittlerweile allgemein bekannt – verschenken Sie keine Süßigkeiten in Form von Zigaretten an Kinder. Melden Sie uns gerne solche Produkte!
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